Nutzungsausfall Berechnung Fiat 500

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Nutzungsausfall Berechnung Fiat 500

      Ich hoffe unsere Schwarmintelligenz kann mir helfen.
      Aktuell ärgert mich in einem Schadensfall die Versicherung
      des Gegners. Da bei meinem 500er im Zuge der Lackierung
      Probleme aufgetreten sind, weigert diese sich, die Differenz der
      Kosten zum Gutachten zu übernehmen.

      Daher möchte ich jetzt über die Geltendmachung des Nutzungsausfalls
      zumindest einen Teil der Kosten erlangen. Wie berechne ich diesen
      für den 500er. Ich habe eine Tabelle gefunden, weiß aber nicht, in welche
      Gruppe der Kleine einzuordnen ist.

      Kann ich auch die Kosten für die Fahrten zur Werkstatt absetzen, entsprechend
      einer Kilometerpauschale, sowie die Kosten für Austauschteile im Gutachten, die
      ich nicht habe ersetzen lassen?

      Gibt es sonst noch Kosten, die ich abrechnen kann?

      Danke für eure Hilfe.
    • Also ich habe und wollte bisher keinen
      Nutzungsausfall in Rechnung stellen.

      Der zusätzliche Schaden hat sich bei der Reparatur
      erst ergeben, weil der Lackierer nach dem Abkleben
      Lack abgerissen hat und dann noch weitere Bereiche
      lackiert werden mussten.

      Ich dachte eigentlich, wenn ich vorher einen Wagen ohne
      Schaden hatte, die Versicherung alles zahlen muss, um den
      Urzustand wieder herzustellen. Warum soll ich jetzt auch noch
      dafür blechen.
    • kleinerItaliener schrieb:

      weil der Lackierer nach dem Abkleben
      Lack abgerissen hat und dann noch weitere Bereiche
      lackiert werden mussten.
      also hat entweder der Lackierer misst gebaut (was ich momentan mir noch nicht vorstellen kann)
      oder der Lack war vorher schon schlecht und das ist dann dein Problem

      bei meinen Panda blättert der Klarlack nach 12 Jahren auf ein mal großflächig ab. (ca50% der Motorhaube)
      ob Fiat mir die Lackierung bezahlt? ich glaub den Weg alleine zum Fiat Handler kann ich mir schon sparen....
    • Ist man der Geschädigte in einem Haftpflichtschaden, dann hat man Anspruch auf einen neutralen Gutachter (hoffentlich wurde der beauftragt) und man hat Anspruch auf eine kostenfreie Rechtsberatung / Vertretung von einem Anwalt. Wenn es Reparaturausweitungen im Zuge einer offiziellen Reparatur gibt, trägt grundsätzlich der Versicherer das Risiko, es sei denn der Handwerker hat Mist gebaut. So oder so, der Geschädigte hat Anspruch auf Wiederherstellung seines Fahrzeugzustandes vor Eintritt des Schadens. Nicht lange herumärgern, einen Rechtsanwalt beauftragen der die Sache klärt, die Versicherungen werden immer unangenehmer, da hat man als Laie massive Probleme. Die Kosten des Anwalts rechnet dieser sehr gerne mit der betreffenden Versicherung ab. :clown: :clown: :clown:
    • Das bekommen die Geschädigten am Telefon gesagt, wenn die gegnerische Versicherung die Angelegenheit selber regeln will... dem Privatmann erst mal ein bisschen Angst machen. Zum Glück ist da die Rechtssprechung anders und eindeutig.

      Nutzungsausfall-Gruppen gibt es von A bis L. Die kleinen modernen Autos die mir gerade einfallen, die man auch noch in diesen Listen findet (VW Up, Smart, Hyundai I10, Getz, ...) sind mit den kleinen Motoren meist in der Gruppe B eingestuft. Nach einem Fahrzeugalter über 5 Jahren, eine Gruppe zurück, nach 10 Jahren 2 Gruppen zurück. Du wirst also mit dem alten 500er immer in der Gruppe A landen = 23,- Euro / Tag.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Calimero ()

    • Hallo,
      Anmerkung:

      Calimero schrieb:

      Ist man der Geschädigte in einem Haftpflichtschaden, dann hat man Anspruch auf einen neutralen Gutachter
      Urteile hierzu "im Sinn der Schaden(Kosten)minderung" ab:
      einer geschätzten Schadenshöhe von ca. 750 Euro netto = besteht Anspruch auf einen neutralen Gutachter.
      (die Versicherung des Verursacher kann diese Kosten sonst in Abzug bringen/ablehnen)

      Anwaltskosten (auch Beratung) sehe ich wie @bernd500f, dann eher bei der eigenen Verkehrsrechtsschutz (wenn vorhanden+ Selbstbeteiligung beachten)

      KFZ Klausel als Bestandteil der Forderungsausfalldeckung in der eigenen Privathaftpflichtversicherung (Tarifprüfung) evtl. mitversichert (Selbstbeteiligung beachten).
    • huges schrieb:

      ab:
      einer geschätzten Schadenshöhe von ca. 750 Euro netto = besteht Anspruch auf einen neutralen Gutachter.
      Richtig. Bei einer Instandsetzung und Lackierung gehe ich in diesem Fall aber von dieser Schadenhöhe aus.

      huges schrieb:

      Anwaltskosten (auch Beratung) sehe ich wie @bernd500f, dann eher bei der eigenen Verkehrsrechtsschutz (wenn vorhanden+ Selbstbeteiligung beachten)
      Definitiv falsch. Auch hier geht der Anspruch zu Gunsten des Geschädigten ab/oberhalb der Bagatellschadengrenze los.

      Muss aber jeder selber entscheiden was er macht, ich hoffe für "kleiner Italiener" dass die Sache positiv für ihn verläuft. Ist schon schlimm genug, wenn das Auto beschädigt wurde.
    • Vielen Dank für die Diskussion. Das mit
      der Restberatung wusste ich noch nicht.

      Was mich wahnsinnig ärgert ist die Hinhaltetaktik.
      Der Unfall war Ende August. Erst hieß es lange, es überhaupt nicht klar, ob ich
      nicht auch Schuld hätte. Immer gab es nur Antworten nach mehrfacher Nachfrage.

      Jetzt war die Reparatur schon im November und immer ist nichts geklärt.
      Letztlich geht es um noch offene 800 Euro und die ziehen alle Register, um
      das nicht zahlen zu müssen. Der Gutachter sagt, dass ist mittlerweile der Standard.
      Das machen gar nicht mehr die Versicherungen selbst, sondern beauftragte
      Unterfirmen, die Provision für die eingesparten Kosten bekommen. :veryangry:
      Es geht hier nicht um das gesparte Geld im einzelnen Fall, sondern was am Ende
      des Jahres unterm Strich raus kommt.
    • Hallo zusammen,

      wie schon vor kurzem zu einem anderen Thema auch hier mal ein paar Anmerkungen aus Sicht des Anwaltes:

      - Versicherungen versuchen möglicherweise Geld zu sparen, indem sie berechtigte Ansprüche nicht regulieren, weil die Ersparnis insgesamt größer ist als das Risiko , in manchen Fällen nicht nur regulieren zu müssen sondern auch noch die Kosten der Auseinandersetzung zu zahlen.
      - Das Schadensrecht ist eine schwierige und komplexe Materie, die sicher nicht im Rahmen einer Diskussion in einem Forum abgearbeitet werden kann.
      - Der Gegner oder dessen Versicherung zahlt die Kosten des Geschädigten, auch die Anwaltskosten, wenn denn dann letztlich die Verursachung des Schadens durch den Versicherten nachgewiesen werden kann.
      - Die Chancen und Risiken einer Auseinandersetzung kann ein Fachmann mit einem verbleibenden Restrisiko beurteilen. Ohne Rechtschutz trägt der Auftraggeber die Kosten , die evt an ihm hängen bleiben.

      Bitte jetzt keine PN mit Fragen zu dem Thema schicken, ich bin zwar Anwalt, aber in einem ganz anderen Bereich unterwegs und daher abgesehen von grundsätzlichen Überlegungen völlig ahnungslos.

      Wer also eine Rechtschutzversicherung hat, sollte in einem solchen Fall klären, ob die für das Problem eintritt und einen Spezialisten beauftragen.
      Wer keine Versicherung hat, muss versuchen zu kalkulieren, was teurer ist, der Anwalt oder der Verlust an Ansprüchen. Zur Beruhigung, sooooo teuer sind Anwälte nicht.

      Ich hoffe, etwas zur Erhellung des Themas beigetragen zu haben.

      viele Grüße

      Ralph
      isch abbe immer noch keine Fiat, isse eine Autobianchi :whistling:
    • kleinerItaliener schrieb:

      Ziel ist nicht, einen Schaden zu regulieren, sondern ihn bestenfalls nicht oder so wenig wie möglich zu regulieren. :doof:
      Es gibt (wie immer) zwei Seiten. Aus der Sicht des Geschädigten sollte die Versicherung natürlich alles zahlen, aus der Sicht des Versicherungsnehmers (also des Kunden der Versicherungsgesellschaft) sollte sie möglich wenig zahlen, um die Beiträge niedrig zu halten.
      Was meinst du, wem sich die Versicherung mehr verpflichtet fühlt, dem Geschädigten oder ihrem Kunden?
      All parts must swim in oil :roll:
    • Das Problem ist nur, dass der Schadensverursacher die Versicherung
      auf seiner Seite hat und der Geschädigte in der Regel Laie ist und allein
      auf weiter Flur. Da ist man nicht auf Augenhöhe mit den Experten die die Versicherung
      auffährt. Für Beistand muss er erst einmal Geld in die Hand nehmen.

      Der Unfallverursacher kann sich entspannt zurück lehnen.