Kostenvergleich H-Vollabnahme

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    • Kostenvergleich H-Vollabnahme

      Hallo zusammen,
      zur ersten allgemeinen Kosteninfo einer H-Vollabnahme war ich eben bei der GTÜ-Prüfstelle im Ort (1 km entfernt).
      Gutachter (mir nicht bekannt) käme zum Termin aus der Regionalstelle. Der Prüfer vor Ort darf kein H abnehmen.

      Deren Infos:
      H-Vollabnahme: 350€
      Abgasuntersuchung (da 1970er): 80€
      kostenfreie Nutzung roter Nummer für hin und retour

      Datenblatt beim TÜV (soll ich bitte selbst anfordern): 130€

      Summe: 560€

      Können die Unternehmen die Gebühren selbst festlegen - ist die Abgasuntersuchung dabei definitiv notwendig?
      Könnt ihr die Kosten des GTÜ bestätigen?

      Danke und VG,

      Ralf
    • Kommt mir sehr teuer vor. Ich habe vor ein paar Jahren für Vollabnahme plus H etwas über 200 € bezahlt, inkl. AU. Datenblatt brauchte ich noch nie. Der TÜV hat alles in seiner Datenbank.

      AU brauchst du ab 7/69. Ist also bei deinem erforderlich.
      All parts must swim in oil :roll:
    • Klaus schrieb:

      Datenblatt brauchte ich noch nie. Der TÜV hat alles in seiner Datenbank.
      Ich bin auch erschrocken...
      TÜV-Datenblatt wäre unbedingt nötig, da GTÜ nichts zur Hand hat.
      Sagten sie.
      Somit wäre die Wahl des TÜV als Prüfstelle schon mal 130€ wert...
      Auch die 350€ pauschal ... da rettet auch eine Nutzung der roten Nummer nichts!
      Aus meiner Sicht.
    • Wie Klaus schon schrieb: 200 € sollten reichen.
      Fahr zum TÜV - auch wenn es ein paar Km weiter ist.
      ASU kann auch eine Werkstatt machen - meist kostet es dort weniger als 80€.
      Schilder: Kurzzeitzulassung machen oder rote Nummer irgenwo leihen (Kumpel, Werkstatt, Autohaus)

      Gruß
      Jürgen
    • Klaus schrieb:

      Zum TÜV kannst du auch ohne rote Nummer und ohne Kurzzeitkennzeichen fahren wenn du vorher auf der Zulassungsstelle warst und dir ein Kennzeichen zuteilen lassen hast. Dann kannst du mit ungestempelten Kennzeichen fahren. Siehe §10 FZV (4).
      Die Möglichkeit ist interessant!
      Sie war mir nicht bekannt.
      Ein Kennzeichen habe ich bereits ausgesucht und formal reserviert bei der Zulassungsstelle.

      @Klaus
      Ist es sicher dass die Regel
      ‚...sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden,...‘
      auch für Fahrzeuge ohne jegliche deutsche Papiere auf dem Weg zu einer Vollabnahme gilt ...?

      Dann könnte ich mich bald um einen Termin kümmern und starten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rheinlaender ()

    • Rheinlaender schrieb:

      Ein Kennzeichen habe ich bereits ausgesucht und formal reserviert bei der Zulassungsstelle.
      Das reicht aber nicht aus. Du musst es dir zuteilen lassen, das ist ein anderer Verwaltungsvorgang.

      Rheinlaender schrieb:

      Ist es sicher dass die Regel (...) auch für Fahrzeuge ohne jegliche deutsche Papiere auf dem Weg zu einer Vollabnahme gilt ...?
      Dazu steht nichts (gegenteiliges) im Gesetz. Ich habe das aber schon mehrfach bei Fahrzeugen ohne Papiere genau so gemacht.
      All parts must swim in oil :roll:
    • Ja:
      (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

      Ich bin mit ital. Kennzeichen herumgefahren bis es "Plakettiert" wurde - Auto ist von einem Freund-, zumindest alles besser als ohne Kennzeichen zu :auto: ;)

      Gruß Michael :winke:
    • cinquecento63 schrieb:

      Ein Trailer kostet für 4 Stunden ca 50,00 EUR sollte für so eine Aktion doch reichen.
      Dafür muss man aber auch ein passendes Zugfahrzeug haben. Hat auch nicht jeder.

      Fiatos schrieb:

      Und das schöne ist, das es Überführungskennzeichen nur für Fahrzeuge mit TÜV gibt....
      ... oder zur TÜV-Vorführung (wofür es allerdings meist unnötig ist, siehe §10(4)FZV).
      All parts must swim in oil :roll:
    • Fiatos schrieb:

      Und das schöne ist, das es Überführungskennzeichen nur für Fahrzeuge mit TÜV gibt....
      Da bin ich bei dir, finde ich im Sinne der Sicherheit ein sinnvolle Regelung!

      Allerdings gibt es seitdem für eine Privatperson keine Möglichkeit mehr ein Fahrzeug ohne TÜV Probe zu fahren.
      Kein Weltuntergang, aber genau bei meinem Fiat stand ich vor dem Problem ...
      Viele Grüße, Christian :roll:

      Videos von Ausfahrten findet ihr hier. Viel Spaß!
    • Hallo zusammen, hier noch mal zur eigentlichen Frage

      Lass das beim TÜV machen!

      Hier mal meine Kosten vom Dezember 2019

      Prüfung nach § 21 135,90
      § 23 84,00

      Zusammen 219.90 Euro, Datenblatt hier aus dem Forum dort vorgelegt.

      Abgasuntersuchung habe ich in einer Werkstatt vorher machen lassen.


      Gruß
      Hannes

      Sorry, Fehler von mir! Sollte zum Thema "Kostenvergleich H-Vollabnahme

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hannes ()

    • Update nach Mail und direkter telefonischer Klärung mit der Kreis-Zulassungsstelle (die Provinzstellen sind in dem Falle außen vor ...stellte ‚man‘ heraus)

      - da der Wagen außer der alten italienischen Eigentumsurkunde keine weiteren Unterlagen hat muss eine Anfrage über das Kraftfahrt-Bundesamt durchgeführt werden
      - für eine Vollabnahme eines Fahrzeugs ohne jegliche (alte) Zulassungspapiere muss die Zulassungsstelle eine schriftliche Erlaubnis für den TÜV ausstellen, damit er diese überhaupt machen darf ... sollte der TÜV es dennoch machen, so arbeitet er außerhalb der Regeln - so die leitende Dame im Kreis ( nur sie hat die Entscheidungsgewalt im Kreis - betonte sie sehr)
      - das Fahrzeug erhält dadurch derzeit auch kein Kennzeichen durch sie formal zugeteilt
      - hat ein Fahrzeug keinerlei (alte) Zulassungspapiere, so darf es im Umschluss auch nicht bewegt werden. Es hat keine Betriebserlaubnis, erhält keine Kennzeichenzuteilung und darf somit nicht mit ungestempeltem Kennzeichen fahren

      - ich scanne jetzt alle meine Unterlagen, sende sie der Dame per Mail und wenn sie 2 min. Zeit findet (was sie extra betonte) sendet sie alles zum Check zum Kraftfahrtbundesamt ... und das kann Monate dauern, wie sie mehrfach betonte
      Gut, über Bekannte hörte ich von 1-6 Wochen für diese Prozedur.

      Also zunächst ist leider noch kein Ründchen angesagt ... Schade, aber die Vorfreude steigt umso mehr.
    • Klingt mir etwas sehr kompliziert!

      Ja, Vollabnahme, machen nicht alle Stellen. Bei mir beim TÜV hatte ich nur die ital. Papiere (Brief/Schein) und das Datenblatt. Dann kam die Vollabnahme/TÜV. Erst bei der Zulassung wurden die ital. Papiere einbehalten - das ist normal - und dann nach einem 1/2 J., wenn sich während des Zeitraums keiner meldet, weil das Auto evtl. geklaut ist, werden die Originalpapiere, Dir per Einschreiben zurückgeschickt.

      Viel Erfolg!

      Gruß Michael :winke: