Probleme bei der Zulassung eines Fiat 500 aus Belgien

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    • Probleme bei der Zulassung eines Fiat 500 aus Belgien

      Hallo Fiatgemeinde,
      wir haben hier gerade ein Problem. Es hat sich jemand für teures Geld einen 72ger F ( und dann auch noch ne Ratte !) aus Belgien, mit belgischen Papieren - aber ohne Typenschild gekauft .Wir haben das Kleinteil jetzt für die TÜV Abnahme fertig gemacht, aber die Dekra möchte ein Fahrzeugspezifisches Typenschild haben. Wir hatten vom Gerstl ein Blanco gekauft und die Fahrgestellnummer eingravieren lassen.
      Hat hier schon mal jemand das Problem gehabt oder einen Tipp ?
    • Ist bei Motorrädern aus Italien genauso :

      für die Vollabnahme muss die Fahrgestellnummer und das zulässige Gesamtgewicht am Fahrzeug zu sehen sein .

      Da reicht dann ein Aufkleber ( weil runde Rohre ), in den die Daten eingetragen werden . Hat z.B. mein TÜV in Blanko vorrätig .
      2-Zylinder : That´s it , folks !
    • Was soll denn der Scheiß, wenn die VIN richtig ist reicht das doch zur Feststellung der Identität. Du solltest das neue Typenschild mal patinieren, künstlich altern anderer Prüfer geht natürlich auch
      Achtung!Beiträge können Spuren von Ironie,Uran,purer Boshaftigkeit,Fachwissen und Erdnüssen enthalten!
    • Wolti schrieb:

      Was soll denn der Scheiß…..
      aber wirklich! Es scheint immer verrückter zu werden mit den Untersuchungen und Zulassungen.

      Diese Typenschild webshop.fiat500126.com/de/koff…t-110-f-_mot-110f000_-alu

      über der FIN rechts im Kofferraum befestigen

      Und dieses webshop.fiat500126.com/de/koff…iat-alu-_achslast_gewicht

      auf dem rechten Radhaus im Kofferraum.

      Alles super korrekt und daher Null Grund zur Beanstandung.
      Schon mehrfach so gemacht.

      Bei meinem „Sizilianer F“ wollte ich wegen der Originalität das Achslastschild nicht auf dem Radhaus haben.
      Habe den TÜV Prüfer freundlich gefragt, ob ich das Schild auch bei den Fahrzeugpapieren dazulegen darf.
      Schmunzelnd sagte er „wenn Sie das glücklicher macht…..ist das ok für mich „

      Vielleicht eine Ausnahme, aber zeigt, dass sich Dein DEKRA Prüfer nicht in erster Linie mit solchen Dingen beschäftigen sollte.
    • Mal ganz nebenbei:

      1. Beim Puch ist auf dem "Typenschild" nur Leer- und zul. Gesamtgewicht drauf. Die Achslasten sind da nie aufgeführt worden. Dafür aber z.B. das Baujahr und die Motornummer.

      2. Bei sehr alten Fahrzeugen (irgendwas so um/vor 1960+x) musste zwar ein Typenschild mit Fahrzeug-Identifikationsnummer angebracht sein aber diese nicht zwingend auch in das Fahrgestell eingeschlagen werden. Ist oft bei alten Anhängern so. ...wobei da der TÜV sogar schon mal wollte, dass die nachträglich eingeschlagen werden sollte. Konnte ich aber wegdiskutieren "Nicht original, damals nicht vorgeschrieben -> hier wird nix eingeschlagen!"

      Beim Eriba Puck steht auch da übrigens nur das zulässige Gesamtgewicht drauf (wobei das natürlich bei nur einer Achse recht einfach auf die Achslast umzurechnen ist). ...und zumindest bei neueren Achsen gibt es in der Regel noch ein Schildchen mit der Achslast direkt an dieser.
      Bei meinem Wohnwagen z.B. steht somit die Fahrgestellnummer nur auf dem Repro-Typenschild, zusammen mit dem (zul.) Gewicht (490kg), zusätzlich ist (unnötigerweise) die originale Nummer der Deichsel derzeit noch lesbar und die nachgerüstete, gebremste Achse hat ein keines Schildchen von Alko mit der zulässigen Achslast (600kg).

      Schon lustig wie frei interprätierbar doch die deutsche Zulassungsordnung ist. Aber egal. Wenn der Prüfer so ein Schild sehen will, kostet ja nicht die Welt. Kaufen, mit Schlagzahlen was rein kloppen, anbeppen und gut.
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