Datum der STVZO Auflagen

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    • Datum der STVZO Auflagen

      Hi Leute,
      ich habe schon länger nach einigen Sachen bezgl. STZVO Datum und so gesucht.
      Auf der Käferseite Flat4 habe folgendes, interessantes gefunden: :read:

      bis 31.12.69 Verwendung von roten Rückleuchten oder roten Blinkern hinten erlaubt.

      ab 01.07.69 Beginn der Abgasuntersuchungspflicht (AU-Plakette) für Fahrzeuge, die ab diesem Datum zum ersten Mal zugelassen worden sind.

      ab 01.10.71 Einführung von Abgasgrenzwerten, die in einem Abgasgutachten nachgewiesen werden müssen. Das Gutachten beinhaltet einen Fahrzyklus nach ECE-Richtlinie, der auf einem Rollenprüfstand mit Abgasmeßeinrichtung gefahren wird.
      Für das geprüfte Fahrzeug wird ein Mustergutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erteilt. Eine sog. Teile-ABE kann für ein Bauteil in einem bestimmten Fahrzeug erstellt werden.
      Jede nachträgliche Änderung, die Auswirkungen auf die Abgasemissionen haben kann, wie z.B. ein anderer Motor, Vergaser, Auspuff oder andere Getriebeübersetzungen lassen die Betriebserlaubnis erlöschen, sofern die Teile kein Mustergutachten oder eine ABE aufweisen.

      ab 01.05.81 Alle Fahrzeuge, die ab diesem Datum zum ersten Mal zugelassen worden sind müssen die Geräuschgrenzwerte in der beschleunigten Geradeausfahrt nach EG-Richtlinie 70/157/EWG einhalten. Bei Änderungen ist eine erneute Messung erforderlich.

      ab 01.10.83 Ab diesem Datum müssen auch ältere Fahrzeuge bei Änderungen an Motor, Auspuff, Getriebeübersetzungen usw. die Geräuschgrenzwerte nach EG-Richtlinie 70/157/EWG einhalten.

      ab 1995 Rechter Außenspiegel bei Neuzulassung vorgeschrieben.

      Besonders Interessant finde ich die Sache mit dem Abgasgutachten... :welding:

      Gruß,
      Brandse
      Wer nicht schreibt, wird nicht zensiert! :mad:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Brandse ()

    • Ja, Du verstehst was falsch... :plapper:


      -Autos mit EZ ab 1.7.1969 müssen zur AU.
      -Das bedeutet Abgastest nach Grenzwerten des Herstellers.
      -Gibt dieser nix vor, gelten die Wartungsvorschriften für Zündung und Leerlaufdrehzahl, und CO höchstens 3,5 %.


      -Baust Du einen Motor um, musst Du vor 1.7.69 fast nix beachten,
      -bis 1.10.71 musst Du im LL unter 3,5 % bleiben, danach benötigst Du normalerweise ein Abgasgutachten, und
      -Du musst Dich dann immer an die Ergebnisse halten.

      Gruß,
      Brandse
      Wer nicht schreibt, wird nicht zensiert! :mad:
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