Fiat 500 F110 bj 1965 wert

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    • …. Da ich hier in F keine Auflagen hab würde ich mal das Folgende sagen:
      Warnblinker ist im 5er wichtig!!!
      Du bleibst schon mal liegen und da tut das Ding seine Arbeit - nachrüsten ist daher nicht nur ne TÜV Auflage
      Diebstahlsicherung!!!!! Ist auch immer wichtiger!!!!! Eigentlich egal ob Zündschloss, Kralle, versteckter Schalter… die Kleinen werden immer öfter geklaut!!!
      Meiner steht nicht länger als 15 min alleine im öffentlichen Raum!!! Am Besten in der Garage oder nem geschlossenen Parkplatz
      … also auch hier ist das eher in Deinem Interesse
      Il faut passer le temps
      C’est tout un travail
      Il faut passer le temps
      C’est un travail de titan
    • tpo1344 schrieb:

      …. Da ich hier in F keine Auflagen hab würde ich mal das Folgende sagen:
      Warnblinker ist im 5er wichtig!!!
      Du bleibst schon mal liegen und da tut das Ding seine Arbeit - nachrüsten ist daher nicht nur ne TÜV Auflage
      Diebstahlsicherung!!!!! Ist auch immer wichtiger!!!!! Eigentlich egal ob Zündschloss, Kralle, versteckter Schalter… die Kleinen werden immer öfter geklaut!!!
      Meiner steht nicht länger als 15 min alleine im öffentlichen Raum!!! Am Besten in der Garage oder nem geschlossenen Parkplatz
      … also auch hier ist das eher in Deinem Interesse

      na da fehlt aber noch die Sicherheitsgurte

      auch wenn sie bei dem Baujahr noch nicht drin sein müssen.

      es geht ja auch weniger um Sinn, der dürfte (eigentlich) kein Anlass zu Diskussionen geben ,....

      ist ja eher was der deutsche TÜV gern hätte, beziehungsweise die Gesetzeslage in Deutschland.
    • Udo500 schrieb:

      na da fehlt aber noch die Sicherheitsgurte
      ... kein Anlass zu Diskussionen geben ,....


      ist ja eher was der deutsche TÜV gern hätte, beziehungsweise die Gesetzeslage in Deutschland.
      Für den Tüv brauchst Du beim Baujahr 1965 keine Anschnallgurte. Diese sind erst ab 1971/72 vorgeschrieben. Es müssen auch nur die "gesetzlich vorgeschriebenen" Gurte angelegt werden. 3-Punkt-Gurte an den Originalpunkten (soweit verhanden)? Naja. Gibt hier etliche Vorschläge die Punkte höher zu setzen, oder eben Beckengurte einbauen.

      Warnblinker? JA, ist vorgeschrieben.

      Sicherung gegen unbefügte Benutzung? JA ...z.B. "als loses Zubehör" - Ausnahmegenehmigung ist Schikane, das darf der Tüvler auch so eintragen.

      Standlich Weiß + Blinker Gelb: JA


      Mal nebenbei:

      - Die Unterkante der Fahrertür sieht etwas angegriffen aus. Von innen schon Rostpunkte. Dann waren die mit Sicherheit von außen nicht viel schöner.
      - Nach den Bildern der Pedale reden wir auf jeden Fall von 105500 +X .... oder der Besitzer hat alte Gummis aufgezogen und das Gaspedal abgeschliffen.

      Schaden, dass der Wagen neu Lackiert wurde. Sind unnötige Kosten, klassisch Blender. Viele Jahre ist leider die Erfindung des Schweißgerätes an den Italienern vorbei gegangen. Vieles wurde weggespachtelt oder aus Glasfasermatte nachgeformt. Auch überlackierten PU-Schaum habe ich schon in den A und B-Säulen gefunden. DAS sieht der TÜV übrigens gar nicht soo gern.

      Geh mal davon aus, dass da auch noch einiges ans Tageslicht kommt. Nimm mindestens die Gummimatten hoch und schau Dir das Bodenblech im Bereich der Querträger, am Schwelleransatz und in der Ecke zum Kotflügel an. Da siehst Du sehr schnell, ob da gespachtelt und/oder zugeschmiert wurde und von unten ist es meist noch hässlicher.

      Meine Preisvorstellung sind vermutlich etwas veraltet. Heutzutage würde ich somit aus dem Bauch heraus für eine "brauchbare Basis zum schön machen" (Note 3- bis 4+) so irgendwas bei max 4000,- bis 4500,- ansetzen müssen.

      Mit 5500,- liegt der Wagen somit schon etwas über dieser Grenze.

      Vorteile: In der Sonne gelaufen und ein zumindest in Italien sehr gesuchter F der 1. Serie (4 Schrauben pro Türscharnier, z.B. noch D-Tank...).
    • Administrator
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      Vor 2 Stunden
      NEU

      Nee, Gurte sind ab 4/70 Pflicht.



      Mein F ist im März 1970 zugelassen worden und zwar ohne Gurte. Gurtpflicht war seit 01.04.1970. Daher hat meiner ohne Gurte TÜV bekommen. Ich habe allerdings welche nachgerüstet, auch wenn ich sie selten nutze. Die Vorrichtung für den Anschlagpunkt - das Gewinde - war in Höhe der Schulter verbaut, im Fußraum natürlich nicht… das nur mal so nebenbei … weil ich endlich auch mal was weiß :rotfl:
      Viele Grüße
      Benedetto
    • Benedetto schrieb:

      Administrator
      Beiträge40.720Bilder460

      Vor 2 Stunden
      NEU

      Nee, Gurte sind ab 4/70 Pflicht.



      Mein F ist im März 1970 zugelassen worden und zwar ohne Gurte. Gurtpflicht war seit 01.04.1970. Daher hat meiner ohne Gurte TÜV bekommen. Ich habe allerdings welche nachgerüstet, auch wenn ich sie selten nutze. Die Vorrichtung für den Anschlagpunkt - das Gewinde - war in Höhe der Schulter verbaut, im Fußraum natürlich nicht… das nur mal so nebenbei … weil ich endlich auch mal was weiß :rotfl:
      Hallo Benedetto,
      nur mal eine Überlegung:

      Wenn Du Gurte im Auto montiert hast und sie nicht anlegst unabhängig davon ob Du welche haben mußt.
      Verstößt Du dann möglicherweise gegen die Anschnallpflicht?
      Könnte es sein, daß Du ein Protokoll riskierst???

      Vielleicht hat ja auch einer mehr Wissen.

      Gruß Harro
    • Benedetto schrieb:

      Korrekt … Wer keinen Gurt hat, weil es keine Vorrichtung gibt, begeht keine Owi.

      Wer aber einen Gurt hat, und sich nicht anschnallt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. :auto:
      Wer den vorgeschriebenen Gurt nicht anlegt bekommt ein Knöllchen. Wer einen Gurt freiwillig eingebaut hat dürfte auch ohne fahren. :doof:

      Ist trotzdem sinnvoll ihn freiwillig anzulegen.
      Menschen, die keine Ironie verstehen, find ich super!
    • Das ist meines Erachtens nicht richtig. Wenn man einen Gurt hat, muss man sich ordnungswidrigkeitenrechtlich auch anschnallen.

      Eine andere Frage ist, ob ich blöd bin, einen vorhandenen Gurt nicht anzulegen. Aber diese Diskussion wollte ich gar nicht führen; war ja auch bereits mehrfach Thema.

      Abgesehen davon, sorry: wir haben uns völlig vom Thema entfernt.
      Viele Grüße
      Benedetto
    • … im Gesetzestext steht in der Tat „vorgeschriebene Sicherheitsgurte“ … ich habe gerade mal in einen StVO-Kommentar geschaut, dort aber keinen erhellenden Hinweis gefunden … ich werde einen befreundeten Richter fragen …

      Irrtum oder nicht? … sagt uns bald das Licht/Gericht … interessant …


      .. und die Antwort des Strafrichters a.D. … seines Erachtens keine Owi …

      Na dann … Klaus hatte - wie immer - Recht …
      Viele Grüße
      Benedetto

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Benedetto ()

    • Benedetto schrieb:

      Korrekt … Wer keinen Gurt hat, weil es keine Vorrichtung gibt, begeht keine Owi.

      Wer aber einen Gurt hat, und sich nicht anschnallt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. :auto:
      Falsch!

      Laut Gesetzgeber müssen die vorgeschriebenen Anschnallgurte angelegt werden. Hatte darüber mal eine lange Diskussion mit einem Polizisten im 1964ger Käfer. Ich war angeschnallt. Er hat mich x mal darauf hingewiesen, dass ich das aber nicht muss. ... Am Ende habe ich gefragt, ob ich nun einen Strafzettel bekomme weil ich angeschnallt war.