goes classic schrieb:
Steht bei mir in den Auflagen zudem auch->Die Diebstahlsicherung ist als loses Zubehör mitzuführen.
Gruß Michael
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goes classic schrieb:
Steht bei mir in den Auflagen zudem auch->Die Diebstahlsicherung ist als loses Zubehör mitzuführen.
Stigi schrieb:
bestimmt vergessen
tpo1344 schrieb:
…. Da ich hier in F keine Auflagen hab würde ich mal das Folgende sagen:
Warnblinker ist im 5er wichtig!!!
Du bleibst schon mal liegen und da tut das Ding seine Arbeit - nachrüsten ist daher nicht nur ne TÜV Auflage
Diebstahlsicherung!!!!! Ist auch immer wichtiger!!!!! Eigentlich egal ob Zündschloss, Kralle, versteckter Schalter… die Kleinen werden immer öfter geklaut!!!
Meiner steht nicht länger als 15 min alleine im öffentlichen Raum!!! Am Besten in der Garage oder nem geschlossenen Parkplatz
… also auch hier ist das eher in Deinem Interesse
Udo500 schrieb:
na da fehlt aber noch die Sicherheitsgurtetpo1344 schrieb:
...
... kein Anlass zu Diskussionen geben ,....
ist ja eher was der deutsche TÜV gern hätte, beziehungsweise die Gesetzeslage in Deutschland.
steyr-martin schrieb:
... Anschnallgurte. Diese sind erst ab 1971/72 vorgeschrieben.
steyr-martin schrieb:
... z.B. noch D-Tank...
Klaus schrieb:
Nee, Gurte sind ab 4/70 Pflicht.steyr-martin schrieb:
... Anschnallgurte. Diese sind erst ab 1971/72 vorgeschrieben.
Ottobulloni hatte von Anfang an den F-Tank.steyr-martin schrieb:
... z.B. noch D-Tank...
steyr-martin schrieb:
Ottobulloni von Lars "Barni" Steinmeier hat einen D-Tank. Original!
Benedetto schrieb:
Administrator
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Vor 2 Stunden
NEU
Nee, Gurte sind ab 4/70 Pflicht.
Mein F ist im März 1970 zugelassen worden und zwar ohne Gurte. Gurtpflicht war seit 01.04.1970. Daher hat meiner ohne Gurte TÜV bekommen. Ich habe allerdings welche nachgerüstet, auch wenn ich sie selten nutze. Die Vorrichtung für den Anschlagpunkt - das Gewinde - war in Höhe der Schulter verbaut, im Fußraum natürlich nicht… das nur mal so nebenbei … weil ich endlich auch mal was weiß
Benedetto schrieb:
Korrekt … Wer keinen Gurt hat, weil es keine Vorrichtung gibt, begeht keine Owi.
Wer aber einen Gurt hat, und sich nicht anschnallt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Benedetto schrieb:
Das ist meines Erachtens nicht richtig. Wenn man einen Gurt hat, muss man sich ordnungswidrigkeitenrechtlich auch anschnallen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Benedetto ()
Benedetto schrieb:
Korrekt … Wer keinen Gurt hat, weil es keine Vorrichtung gibt, begeht keine Owi.
Wer aber einen Gurt hat, und sich nicht anschnallt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.