Urlaubspost aus den Niederlanden

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    • Urlaubspost aus den Niederlanden

      ich frag hier mal,....

      sind im Urlaub geblitzt worden,..... :/

      nun kommt es, angegebenes Kennzeichen ist der Wohnwagen :doof:

      da dieser aber selten alleine fährt und auch keine elektrische Rangierhilfe montiert ist, wobei ich auch selbst wenn die vorgeworfenen 60Km/h für äußerst sportlich halte,
      muss ja ein Zugfahrzeug davor gewesen sein.

      Bild ist auch keins dabei
      soll man unter cjib.nl/online-schalter anschauen können
      geht aber nicht, weil eidasmw.minez.nl/eidas-middleware/RequestReceiver hab ich nicht,....


      da in den Niederlanden Anhänger bis Kg irgendwas das gleiche Kennzeichen haben wie das Zugfahrzeug wäre das ja noch nachvollziehbar

      der Wohnwagen ist aber auf Ute zugelassen und natürlich in Deutschland.

      ihr Auto hat aber noch nicht einmal eine Anhängerkupplung und natürlich auch weil Deutschland ein anderes Kennzeichen.


      also stellt sich doch die Frage was für ein Auto davor war, und wer gefahren ist,.... :whistling:


      hat das Sinn da Widerspruch einzulegen? oder tauchen dann sofort Bilder vom Zugfahrzeug auf?
      zusätzliche Gebühren?

      Verkehrsrechtschutz, Ute nein, der im Zugfahrzeug hintern Lenkrad war schon. ;)
    • Hallo Udo,

      das ist zwar nicht mein Fachgebiet, aber ich habe kürzlich einen Kollegen , der sich mit sowas hauptberuflich beschäftigt gefragt. Der hat selber mal Erfahrungen mit einer Knolle in NL gemacht. Er sollte für ein wenige Sekunden anhalten im Halteverbot vor dem Bahnhof um seine Tochter aussteigen zu lassen 90.-€ zahlen und hat Einspruch eingelegt. Er meinte, dass es ja gar kein Anhalten im eigentlichen Sinne war, weil er nicht ausgestiegen ist und noch nicht mal den motor ausgemacht hat. Der Richter in der auf den Einspruch folgenden Verhandlung hat ihn nur gefragt, ob er lieber 200 .- oder 400.-€ zahlen wolle, er sei da flexibel.

      Sein Eindruck war, dass zumindest diese Verhandlung im wesentlichen von richterlicher Willkür geprägt war.

      Das Kennzeichen wird gespeichert und bei der nächsten Einreise können die euch festhalten. Eine Vollstreckung in D ist auch möglich.

      Aufgrund eines Einspruchs wird es sicher wegen der entstehenden Kosten mit Sicherheit teurer.

      Also zahlen und fröhlich sein....

      viele Grüße

      Ralph
      isch abbe immer noch keine Fiat, isse eine Autobianchi :whistling:
    • elefantenrollschuh schrieb:

      Guten Morgen,
      Also ich versteh das nicht.
      Fehler gemacht, erwischt worden. Gut, zahlen und nächstes mal besser aufpassen.

      Grüße :forrestgump:
      wenn das für den Fahrer des Zugfahrzeug bestimmt wäre, OK, kann man das ja noch akzeptieren

      aber für einen Anhängerbesitzer der selbst noch nicht mal eine Anhängerkupplung am eigenen Auto hat?

      und selbst wenn, Anhänger verliehen und wer war das noch????

      als Anhängerbesitzer würde ich schon gerne wissen wollen "wer das war" um die Knolle weiter zu reichen.

      in Deutschland ist das zu mindestens so.....
    • Fiatos schrieb:

      zumal sie ja doch den "Straftäter" erreicht haben.
      da ein Wohnwagen sich in aller Regel nicht von alleine bewegt und man keinerlei Rückschlüsse auf das ziehende Fahrzeug hat,.....eigentlich nicht.

      ist es den in den Niederlanden üblich von hinten geblitzt zu werden?

      macht doch keinen Sinn, wer war hinterm Lenkrad,.....???


      hätte ja auch dein Anhänger sein können den du mir geliehen hast.

      Meyer Schmidt oder Schulz hatten den auch,....und nu?
    • nein , einspruch ist kostenlos, ich habe oben verlinkt wo man online einspruch einlegen kann , kostenlos.wird abgewiesen zahlt mann nur das knöllchen.Wird stattgegeben zahlt der nl staat die kosten an die schlaumeier die das anbieten.
      Aus erfahrung kann ich berichten das 50/50 drin ist
    • Mein Anhänger wurde auch schon in Frankreich geblitzt. Das sich die Gebühren nach einer Frist verdoppeln, habe ich keinen Einspruch eingelegt, sondern sofort bezahlt. Mein Kumpel, der ihn sich ausgeliehen hat, gab mir das Geld auch gleich wieder. Da es dafür keine Punkte oder ähnliches gab, erschien mir das der beste Weg - der Einspruch hätte die Sache nur unnötig verkompliziert und wenn es schief gegangen wäre auch noch verteuert.

      Uwe
    • Hallo,

      die NL Regelung gefällt mir. Sollte man in Deutschland bzw. EU- weit übernehmen. Das erspart uns gaaaaz viel Bürokaratismus!

      Nebenbei würde sich dadurch auch das "Austoben auf unseren Autobahnen" durch einige wenige Raser aus unseren Nachbarländern auf bundesdeutsche Autobahnen mimimieren.
      Höchstgeschwindigkeit V/max 140km/h!!

      Hannes
    • Du nimmst wohl auch eine Tüte Gummibärchen ohne zubezahlen

      Hannes schrieb:

      Hallo,

      die NL Regelung gefällt mir. Sollte man in Deutschland bzw. EU- weit übernehmen. Das erspart uns gaaaaz viel Bürokaratismus!

      Nebenbei würde sich dadurch auch das "Austoben auf unseren Autobahnen" durch einige wenige Raser aus unseren Nachbarländern auf bundesdeutsche Autobahnen mimimieren.
      Höchstgeschwindigkeit V/max 140km/h!!

      Hannes