Kennzeichen 280x200 in München

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    • Zu kleinen Kennzeichen gibt es ein interessantes Urteil vom VGH Bayern:
      gesetze-bayern.de/Content/Docu…RS-B-2023-N-26230?hl=true

      Interessant ist folgender Satz:
      Bei dem klägerischen Fahrzeug handle es sich auch nicht um einen Oldtimer. Bei diesen sei davon auszugehen, dass die Forderung eines Umbaus nicht mit den Anforderungen an das „fahrzeugtechnische Kulturgut“ vereinbar sei, so dass hier kein Umbau verlangt werde.
      Aus diesem Urteil ergibt sich, dass bei Oldtimern kein Umbau des Fahrzeugs verlangt wird, wenn ein normal großes Kennzeichen anders nicht montiert werden kann.
      Fragt sich nur, ob das Weglassen des 28x20-Chromrahmens ein Umbau ist.
      All parts must swim in oil :roll:
    • Das ist das eine, die Ausleuchtung der Nummernschildbeleuchtung das andere. Dort wird definitiv nicht umgebaut und mit 1 Lampe in der Mitte darfst du kein normales Schild beleuchten. Da müssen mindestens zwei Lampen drauf scheinen.

      Die andere Sache ist, wie selber gerade bei der Zulassung meines Kombis erlebt.... es gibt seit letztem September wohl eine neue bundeseinheitliche Regelung das hinten diese 280x205 er Kennzeichen ohne Probleme montiert werden können wenn es bauartbedingt notwendig ist.....aaaaber es sind zweizeilige Kennzeichen und diese dürfen dann nur noch in Normalschrift geprägt werden.... und nicht mehr in Engschrift. Ergo obere Zeile Städte/Landkreiskennung und bei Bedarf Saison am rechten Rand und untere Zeile entweder 1 Buchstabe und 3 Ziffern oder 2 Buchstaben und 2 Ziffern. Kommt ein H hinzu für die entsprechende OldiZulassung darf vorn nur 1 Buchstabe dann 2 Ziffern und dann das H stehen. Alle anderen Kombinationen sind aufgrund von Wegfall der Engschrift auf zweizeiligen Kennzeichen nicht mehr möglich.

      Den genauen Passus dazu müsste ich mal raussuchen.... es geht wohl bei der Engschrift und mehreren Buchtaben und Zahlen um den Abstand zwischen den Buchstaben vorn und een Zahlen danach. Der neu genormten Mindestabstand zwischen die beiden Feldern würde dann um sage und schreibe 1,8mm unterschritten. :doof:

      Mal wieder eine neue Irssinnsregelung.
    • Man könnte noch argumentieren, dass "die Ausleuchtung nicht garantiert sei". (Edit: Zeo2404 war schneller) Das ist aber vermutlich beim TÜV einfacher als beim Amt. Kommt schon sehr auf den Sachbearbeiter an. Vorher fragen? Die Antwort ist immer "Nein". Passende Schilder kaufen und mit dem Chromrahmen antanzen? Kann klappen. Ggf. ist eben ein Schild für den (Kinder-)Fahrradträger über.

      In Stadthagen wollten die mir meine Engschrift vorne auch nicht austauschen, obwohl das alte, eingerissene genau gleich war. Schon beim ersten Mal bekam die Plaketten-Klebe-Nase in STH das "Jetzt-Kack-Ich-Den-An-Grinsen" im Gesicht und war sichtlich enttäuscht als er sah, dass da "max. 400mm" eingetragen ist (..allerdings nur hinten) und klebte das Siegel auf beide Schilder. "Das hätten Sie aber doch nicht eintragen lassen müssen. Bei solchen Autos schauen wir doch was passt" (Ne, is´ klaaa). Beim Ersatz für vorne fiel es ihm dann auf.

      In Rinteln überhaupt kein Thema. 15 Minuten und ich war durch. Zum Glück gibt es bei uns zwei Anlaufstellen.



      Zoe2404 schrieb:

      .....Ergo obere Zeile Städte/Landkreiskennung und bei Bedarf Saison ....
      Spannend bei SHG in fett

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von steyr-martin ()

    • Klaus schrieb:

      ......ob das Weglassen des 28x20-Chromrahmens ein Umbau ist.
      Zubehörteil dran lassen,.....glaube da kommt man nicht mit durch

      vor allem weil in Deutschland sowieso nicht zulässig, so wegen schwarzen und weißen Rand abgedeckt

      (auch wenn das beim TÜV und Rennleitung so gut wie nie beanstandet wird)

      ich glaub das mit dem Kennzeichengröße wird immer schwammig bleiben und hängt davon ab wie die Zulassungsstelle so drauf ist.
    • Da kann ich EUch ne Story aus München erzählen...habe meinen 500er am Do zugelassen. Zuvor war ich beim TÜV zur Einzelabnahme (Italienimport). Der Tüv meinte, dass er keinen Absatz mehr in die EInzelabnahme reinschreiben darf ("Fzg benötigt Kennzeichenformat 200x280mm.."). Das muss die Zulassungsstelle nach Inaugenscheinnahme des Fzgs entscheiden. Also bei der Zulassungsstelle gewesen und die meinte natürlich, dass sie kein Gutachter ist und das nicht entscheiden kann. Sie muss eine schriftliche Aufforderung an den Tüv schreiben und dann prüft er das. Also hat sie das gemacht, ich bin dann auf die andere Straßenseite zur Tüvprüfstelle. Der meinte, dass er kein Gutachten schreibt, weil auch das 200x340mm Kennzeichen (Käfer) draufpasst. Und das dürfe die Zulassungsstelle eigenmächtig zuteilen. Meine Anmerkung, dass das Kennzeichen dann links und rechts über die beleuchtete Zierblende rausschaut, hat ihn nicht interessiert...

      WAS FÜR WIXER beim Tüv...ehrlich!! Jetzt fahr ich hinten mim Käferkennzeichen rum...

      Grüße
      Edgar
    • edgar111 schrieb:

      Der Tüv meinte, dass er keinen Absatz mehr in die EInzelabnahme reinschreiben darf ("Fzg benötigt Kennzeichenformat 200x280mm..").
      .......
      Käse, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. ER ist der Zertifizierte Ingenieur und HAT das zu prüfen und festzustellen was technisch geht und erlaubt ist und was nicht!! Deswegen bist du ja dort. Sonst könntest du ja die Zettel selber ausfüllen.


      edgar111 schrieb:


      WAS FÜR WIXER beim Tüv...ehrlich!! Jetzt fahr ich hinten mim Käferkennzeichen rum...

      Wieder nur sei ein Rückradloser Papiertiger der seines Jobs nicht würdig ist. MEIDEN UND NIE WIEDER HIN GEHEN!

      Bei meiner Vollabnahme nach P21 wurde genau das als Anmerkung reingeschrieben, weil keine Option zur Verfügung steht bei diesem Fahrzeug mit vertretbarem Aufwand einen Umbau der Nummernschildbeleuchtung zu ermöglichen und eine einzelne Leuchte nicht ausreichend ist um ein Kuchenblech vollständig und vorschriftsmäßig auszuleuchten.

      Dazu muss ein entsprechender Prüfer auch kein extra Gutachten machen weil es einfach den grundlegenden Anforderungen entspricht und der Zulassungsstelle so mitgeteilt werden muss!
      Ja die Zulassungsstellen wollen diese kleinen Kennzeichen aus anderen Richtlinien heraus nicht mehr vergeben..... aber ums Wollen gehts hier nicht sondern um das was in den Gesetzen steht was am Auto zu erfüllen ist. Und das beißt sich hier und da eben manchmal mit deren behördlichen Anordnungen. Und da ein Gesetz immer über einer Verordnung steht gibts es da keinen Spielraum dir das zu verbieten oder zu verwehren. Das muss man vor Ort nur in dem Moment wissen und entsprechend argumentieren.

      Die Idee mal eine Liste zu machen, gerade spezifisch auf unsere Scheißer gemünzt, was darf und was nicht darf mit den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und Hinweisen was man alles erfüllen muss fänd ich gar nicht schlecht.

      Falls da also jemand Lust und vor allem die Zeit dazu hat sowas mal zusammen zu stellen würde bestimmt dem ein oder anderen hilfreich sein.
    • bussgeldkatalog.org/autokennzeichen/

      ...Lichtwinkel aufs Schild nicht mehr als 82° pro Leuchte....
      Und weiter unten im Text steht auch das die Behörde einen Prüfer zurate ziehen muss wenn ein kleines Kennzeichen bautechnisch notwendig ist und er dies dann bestätigen muss das eben der Aufwand nicht möglich ist das Fahrzeug so zu verändern das es passen würde ein großes Kennzeichen zu verwenden und dann darf die Behörde entsprechende Kennzeichen zuteilen.
    • Zoe2404 schrieb:

      ... eine einzelne Leuchte nicht ausreichend ist um ein Kuchenblech vollständig und vorschriftsmäßig auszuleuchten.
      In Großstädten und ohne Saisonkennzeichen ist das kein großes Problem (werden sie dir in der Zulassungsstelle sagen). Oben steht nur ein Buchstabe in der Mitte und unten leuchtet auch eine mittige Leuchte die ganze Breite aus. :D
      All parts must swim in oil :roll:
    • Tja, dann sind wir im Landkreis Rosenheim die Beseelten!
      Beim Auf H Ummelden von meinem Blauen haben die auf Nachfrage wegen Kennzeichen Größe geantwortet: natürlich können wir 28x20 nehmen.
      Sogar vorne meinte die nette Sachbearbeiterin: vorne können wir auch ein etwas kürzeres nehmen!

      Das nenn ich sachkundige Bearbeiter! :love:
      Es kann nur Einen geben .....
    • Chiemseeumrunder schrieb:

      Tja, dann sind wir im Landkreis Rosenheim die Beseelten!
      Beim Auf H Ummelden von meinem Blauen haben die auf Nachfrage wegen Kennzeichen Größe geantwortet: natürlich können wir 28x20 nehmen.
      Sogar vorne meinte die nette Sachbearbeiterin: vorne können wir auch ein etwas kürzeres nehmen!

      Das nenn ich sachkundige Bearbeiter! :love:
      Das wird dein Charme gewesen sein, Frauenheld! :whistling:
      Das Leben ist viel zu kurz für ein langes Gesicht. :D
      Logbuch Dette
    • Klaus schrieb:

      Zoe2404 schrieb:

      ... eine einzelne Leuchte nicht ausreichend ist um ein Kuchenblech vollständig und vorschriftsmäßig auszuleuchten.
      ....
      Da frag ich mich aber schon wie die 15Millionen VW-Käfer je durch den TÜV gekommen sind.

      20180106_162605.jpg
      Ok, so nicht mehr. Lag aber nicht an der mangelhaften Ausleuchtung des Nummernschilds. Die Kennzeichenbeleuchtung war auch das einzige Blechteil ohne Beule.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von steyr-martin ()