Kennzeichen 280x200 in München

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    • Freundliche gibt es überall, jedoch :think:
      Wenn ich da auf Heinz Becker höre, der sagt:
      Ja je weiter südlich du gehst, wie die mit ihren Frauen umgehen - Da kannst du dir ne Scheibe von abschneiden....
      :clown:
      Könnte auch der Meinung von Björn Höcke entsprechen, aber lassen wir das besser. <X
      LIFE IS SHORT
      Eat dessert first!
    • Ich hatte mal ein Quad. Da bin ich beim Anhängerankupplung immer am Kennzeichen hängen geblieben. Es hat mich ein Polizist auf das beschädigte Kennzeichen angesprochen. Also zur Zulassung (München/Stadt), "Da brauchen sie eine Begutachtung vom TÜV. Dann dürfen sie es nur zuteilen." Also zum TÜV. Das kann er nicht rechtfertigen vor dem Ministerium. Ich müsse das Kennzeichen wo anders hin machen. Nur da war kein Platz. Sie müsse das federbelastet, klappbar machen !"
      Also ist es weiter so verbeugt.

      Ein Freund in München/Landkreis, dem wurde das bei der Zulassung so angeboten. Weil das große Kennzeichen auf dem Quad nicht gut aussieht.
    • Bodensee_Ralf schrieb:

      Ja, und es hat dem Mitarbeiter der Zulassungsstelle nichts gekostet, nur eine Freundlichkeit…….
      Genau, habs hier schon mal geschrieben:
      Der freundliche Mitarbeiter hatte selbst den Anspruch mir zu einer entsprechenden Nummernschildgröße zu verhelfen:
      „Das wäre doch gelacht wenn wir da nix finden würden……., dann nehmen wir halt eine Nr., die für Motorräder reserviert sind“!!
      :P

      Gruß Michael :winke:
    • Um hier noch mal den Vogel abzuschießen:
      Mir wurde bei der Zulassungsstelle erzählt sie dürften ohne Grund kein Zweizeiliges Kennzeichen ausstellen. Sie bräuchten hierfür eine Bestätigung vom REGIERUNGSPRÄSIDIUM?!?!?! Der Ablauf wäre wohl so: Man geht zum TÜV und lässt sich bestätigen, dass ein zweizeiliges Kennzeichnen nötig ist (Gutachten) und aufgrund dessen entscheid der Leiter des Präsidiums dann ob man das Kennzeichnen bekommt.

      Hab das nicht weiter kommentiert, und hab das einzeilige Kennzeichen genommen.
      Bin die Woche drauf nochmal hin mit einem vorgedruckten zweizeiligen (Kuchenblech, wollte es nicht zu sehr provozieren) und eine andere, freundlichere Sachbearbeiterin hat mir das ohne mit der Wimper zu zucken gestempelt.

      Und damit ihr mir das auch glaubt, hier ein Bild davon:
      Dateien
      • IMG_4790.jpeg

        (381,25 kB, 40 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      Beste Grüße

      Jan
    • steyr-martin schrieb:

      Klaus schrieb:

      Zoe2404 schrieb:

      ... eine einzelne Leuchte nicht ausreichend ist um ein Kuchenblech vollständig und vorschriftsmäßig auszuleuchten.
      ....
      Da frag ich mich aber schon wie die 15Millionen VW-Käfer je durch den TÜV gekommen sind.

      20180106_162605.jpg
      Ok, so nicht mehr. Lag aber nicht an der mangelhaften Ausleuchtung des Nummernschilds. Die Kennzeichenbeleuchtung war auch das einzige Blechteil ohne Beule.
      Sieht nach Aufstützeffekt Pendelachse aus ? Habe da auch einschlägige Erfahrung !
      (Der Aufstützeffekt bezeichnet in der Fahrzeugtechnik die Anhebung des Fahrzeugkörpers bei Kurvenfahrt mit hoher Querbeschleunigung.)
    • Z_Alfa schrieb:

      Sieht nach Aufstützeffekt Pendelachse aus ? Habe da auch einschlägige Erfahrung !
      (Der Aufstützeffekt bezeichnet in der Fahrzeugtechnik die Anhebung des Fahrzeugkörpers bei Kurvenfahrt mit hoher Querbeschleunigung.)
      Ist mir eine Katze aus dem Wald vors Auto gesprungen. Bin aus Reflex ausgewichen, hätten im Halbdunkel ja auch ein paar Turnschuhe sein können. Beim Abfangen doch noch die Katze erwischt, die Haare hingen am verbogenen Lenkgestänge. Mit der Schnauze ab in den Graben. Zwei x Überschlagen ...... -> Strafzettel 5,- DM Verwarnung wegen "Schachbeschädigung" (= die Katze).
    • steyr-martin schrieb:

      Ist mir eine Katze aus dem Wald vors Auto gesprungen. Bin aus Reflex ausgewichen, hätten im Halbdunkel ja auch ein paar Turnschuhe sein können. Beim Abfangen doch noch die Katze erwischt, die Haare hingen am verbogenen Lenkgestänge. Mit der Schnauze ab in den Graben. Zwei x Überschlagen ...... -> Strafzettel 5,- DM Verwarnung wegen "Schachbeschädigung" (= die Katze).
      Du hast echt 5 DM zahlen müssen wegen einer Katze, die Dir aus dem Wald vor's Auto gelaufen ist? :lil: An wen? An den Katzenbesitzer, der seine Katze rausgelassen hat und/oder nicht unter Kontrolle hatte??? Ich hätte jetzt gedacht, das sowas schlicht und einfach Pech für beide Seiten ist.
      Was ist dann, wenn mir ein Reh vor's Auto läuft (zum Glück noch nie passiert, wenn's auch schon ein paar mal knapp war)?

      @ Stigi: Heute-Show: :tongue:
    • steyr-martin schrieb:

      Z_Alfa schrieb:

      Sieht nach Aufstützeffekt Pendelachse aus ? Habe da auch einschlägige Erfahrung !
      (Der Aufstützeffekt bezeichnet in der Fahrzeugtechnik die Anhebung des Fahrzeugkörpers bei Kurvenfahrt mit hoher Querbeschleunigung.)
      Ist mir eine Katze aus dem Wald vors Auto gesprungen. Bin aus Reflex ausgewichen, hätten im Halbdunkel ja auch ein paar Turnschuhe sein können. Beim Abfangen doch noch die Katze erwischt, die Haare hingen am verbogenen Lenkgestänge. Mit der Schnauze ab in den Graben. Zwei x Überschlagen ...... -> Strafzettel 5,- DM Verwarnung wegen "Schachbeschädigung" (= die Katze).
      Eine Katze verbiegt das Lenkgestänge?
      Für Katzen Überfahren muss man Bluten, da ist Zwei x Überschlagen schon Strafe.
    • drumII schrieb:

      steyr-martin schrieb:

      Z_Alfa schrieb:

      Sieht nach Aufstützeffekt Pendelachse aus ? Habe da auch einschlägige Erfahrung !
      (Der Aufstützeffekt bezeichnet in der Fahrzeugtechnik die Anhebung des Fahrzeugkörpers bei Kurvenfahrt mit hoher Querbeschleunigung.)
      Ist mir eine Katze aus dem Wald vors Auto gesprungen. Bin aus Reflex ausgewichen, hätten im Halbdunkel ja auch ein paar Turnschuhe sein können. Beim Abfangen doch noch die Katze erwischt, die Haare hingen am verbogenen Lenkgestänge. Mit der Schnauze ab in den Graben. Zwei x Überschlagen ...... -> Strafzettel 5,- DM Verwarnung wegen "Schachbeschädigung" (= die Katze).
      Eine Katze verbiegt das Lenkgestänge?
      Für Katzen Überfahren muss man Bluten, da ist Zwei x Überschlagen schon Strafe.
      Wenn Du bei 70km/h so eine suizidgefährdetes Tier mit dem Vorderrad dagegen schmeißt und das Lenkgestänge eh schon an der Grenze ist scheinbar schon. Zumindest gab es einen Knall irgendwo vorne rechts und plötzlich war Essig mit Gegensteuern. Am Ende hing genau an der verbogenen Stelle der rechten (beim Käfer extrem langen) Spurstange jede Menge Fell. Egal, der Polizist meinte "unter 80cm wird nicht ausgewichen". Meine Frage war, ob ich erst anhalten und nachmessen muss, bevor ich draufhalte. Ok, für die Frage allein waren die 5,-DM schon gerechtfertigt.
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