Fanta 500 schrieb:
Die DIN-Norm regelt den Inhalt, nicht die Dauer der Verwendbarkeit.
Klaus schrieb:
... steht nichts dazu. Das steht in §35h StVZO.Und es ist richtig, dass dort nur die DIN 13 164 genannt ist, die wiederum auf diverse andere DIN-Normen verweist. In keiner dieser Normen ist aber ein Verfallsdatum genannt.Spaceman schrieb:
In der StVO ...
Ich habe für alle meine Autos immer einen aktuellen Verbandkasten für die TÜV-Vorführung, in den anderen Autos sind sie dann etwas älter. Bei dem Datum, das auf den Sachen aufgedruckt ist, handelt es sich ja auf das MHD, also das Datum, bis das der Hersteller garantiert, dass das Zeug steril ist. Das ist wie bei den Lebensmitteln mit dem MHD. Da ist i.d.R. auch noch alles nach dem aufgedruckten Datum verwendbar. Und ich weigere mich (wie bei Fiat-Teilen auch) verwendbare Sachen einfach weg zu werfen.
Menschen, die keine Ironie verstehen, find ich super!