Bei welchem Modell ist ein Zündschloss mit Lenkradsperre verbaut

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    • Edsg5 schrieb:

      Komisch, meiner kommt aus Italien. Evtl. schon mal umgebaut worden
      Hab mal im Ersatzteilkatalog geforscht.
      Da steht D3752 II-1970, was heißt "ab Feb '70" mit Diebstahlsicherung. Ich interpretiere das so, dass man die Diebstahlsicherung extra bestellen konnte, sie aber nicht immer drin war.
      Außerdem ist da noch vermerkt C4259 -> vett n. 2894951 (03-33), -> vett. n. 2924621 (01-33) und -> vett. n. 3065333 (34). Und das heißt im Klartext "bis zu der Fahrgestellnr. xxx" und 03-33 ist 500L Linkslenker, 01-33 entsprechend 500(F) Linkslenker, und 33 heißt "für Frankreich". Die 34 sind Fahrzeuge für Großbritannien und Irland, also Rechtslenker.
      Wenn man sich die Fahrgestellnummern ansieht, dann betrifft das französische Fahrzeuge bis Mitte '71, beim Rechtslenker bis Herbst '72.

      Das ist alles nicht sehr erhellend, denn nach '72 gab's sicher immer noch Lenkradschlösser. Kann ein Fehler im Ersatzteilkatalog sein und es ist "ab '71/'72" gemeint? Und deutsche Autos sind überhaupt nicht berücksichtigt. Wahrscheinlich deshalb, weil in Deutschland schon ab 1962 ein Lenkradschloss Vorschrift war.
      All parts must swim in oil :roll:
    • Was für einen Sinn würde es machen ein Facelift zu machen, das sich sehr gut verkauft und dann nicht zu exportieren.
      Es wurden sehr viele L verkauft.
      Mein blauer 595 L EZ August 1970 Italien hatte auch ein mittleres Zündschloss, das am Lenkrad wurde nachgerüstet.
      Wobei ein Lenkradschloss, schon wegen dem Diebstahlschutz Sinn macht.
      Ob nun das Auto mit oder ohne ausgeliefert wurde ist doch wurscht.
      LIFE IS SHORT
      Eat dessert first!
    • bernd500f schrieb:

      Michael1968 schrieb:

      Der L wurde auch nur in Italien vertrieben.
      Bis vor kurzem war ich auch dieser Meinung, bin aber eines Besseren belehrt worden. In der deutschen Bedienungsanleitung gibt es sogar ein Kapitel mit den Besonderheiten des L.
      Die Bedienungsanleitung ist ja nicht unbedingt eine Referenz. Wer weiss, was da gedruckt wurde?

      Bodensee_Ralf schrieb:

      Was für einen Sinn würde es machen ein Facelift zu machen, das sich sehr gut verkauft und dann nicht zu exportieren.
      Es wurden sehr viele L verkauft.
      Und Unsinn gab (und gibt) es im Hause Fiat noch viel größeren.

      Hat denn jemand schon mal einen deutschen L gesehen?
      12. Berliner Fiat 500 Treffen
      8.-10. August 2014
      Schön wars, Nachlese unter www.panini-radente.de
    • fabi schrieb:

      bernd500f schrieb:

      Michael1968 schrieb:

      Der L wurde auch nur in Italien vertrieben.
      Bis vor kurzem war ich auch dieser Meinung, bin aber eines Besseren belehrt worden. In der deutschen Bedienungsanleitung gibt es sogar ein Kapitel mit den Besonderheiten des L.
      Die Bedienungsanleitung ist ja nicht unbedingt eine Referenz. Wer weiss, was da gedruckt wurde?

      Bodensee_Ralf schrieb:

      Was für einen Sinn würde es machen ein Facelift zu machen, das sich sehr gut verkauft und dann nicht zu exportieren.
      Es wurden sehr viele L verkauft.
      Und Unsinn gab (und gibt) es im Hause Fiat noch viel größeren.

      Hat denn jemand schon mal einen deutschen L gesehen?
      Die deutschsprachige Anleitung halte ich auch nicht für die Referenz, um die Frage zu klären.
      Schließlich gibt es auch andere Länder, in denen Deutsch gesprochen wird.
      In der Anleitung ist der Fiat mit dem Zündschloss im Armaturenbrett abgebildet
      und das war in D, glaube ich, zu keiner Zeit so erlaubt.
    • hab mindestens 2 F mit deutscher Erstzulassung geschlachtet
      waren beides sehr frühe und hatten das Zündschloss im Armaturenbrett
      bei einem war ein Lenkradschloss nachgerüstet, aber nicht das übliche sondern ein aus dem Zubehör.
      wurde mit Abreißschrauben am Armaturenbrett befestigt.
    • Klaus schrieb:

      Ab '62 war eine Diebstahlsicherung, also Lenkradschloss, vorgeschrieben.
      das passt aber auch nicht zu den was ich geschlachtet habe

      und das waren definitiv deutsche Erstzulassungen, hätten demnach aber ein Lenkradschloss haben müssen. hatten sie aber nicht.

      das waren auch keine Bastelkisten, sondern Autos die kaputt jahrelang in er Ecke gestellt wurden und da den Rosttot gestorben sind.
    • Udo500 schrieb:

      Klaus schrieb:

      Ab '62 war eine Diebstahlsicherung, also Lenkradschloss, vorgeschrieben.
      das passt aber auch nicht zu den was ich geschlachtet habe

      und das waren definitiv deutsche Erstzulassungen, hätten demnach aber ein Lenkradschloss haben müssen. hatten sie aber nicht.

      das waren auch keine Bastelkisten, sondern Autos die kaputt jahrelang in er Ecke gestellt wurden und da den Rosttot gestorben sind.
      Es gab ja auch schon damals die Möglichkeit "loses Zubehör" zu verwenden. Oder hatte Fiat eine generelle Ausnahmegenehmigung wie bei den Selbstmördertüren bis '65?
      All parts must swim in oil :roll:
    • Klaus schrieb:

      Udo500 schrieb:

      Klaus schrieb:

      Ab '62 war eine Diebstahlsicherung, also Lenkradschloss, vorgeschrieben.
      das passt aber auch nicht zu den was ich geschlachtet habe

      und das waren definitiv deutsche Erstzulassungen, hätten demnach aber ein Lenkradschloss haben müssen. hatten sie aber nicht.

      das waren auch keine Bastelkisten, sondern Autos die kaputt jahrelang in er Ecke gestellt wurden und da den Rosttot gestorben sind.
      Es gab ja auch schon damals die Möglichkeit "loses Zubehör" zu verwenden. Oder hatte Fiat eine generelle Ausnahmegenehmigung wie bei den Selbstmördertüren bis '65?
      müsste dann das nicht unter Bemerkungen zu finden sein?
      so wie die fehlende Ablassschraube beim R am Tank? wobei das auch nicht immer drin steht...…
      weiß aber auch nicht ob wirklich bei allen R die Schraube fehlt
    • Klaus schrieb:

      kleinerItaliener schrieb:

      In der Anleitung ist der Fiat mit dem Zündschloss im Armaturenbrett abgebildet

      und das war in D, glaube ich, zu keiner Zeit so erlaubt.
      Ab '62 war eine Diebstahlsicherung, also Lenkradschloss, vorgeschrieben.
      Mein D , deutsche Auslieferung hat kein Lenkradschloss.

      Im 1. Brief ist nur die Ausnahmegenehmigung wegen den Selbstmördertüren eingetragen.
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