Kostenvergleich H-Vollabnahme

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    • Gelbes Standlicht ist keine Kostenfrage. Das geht nur mit sehr gutem Willen des Prüfers, weil es eigentlich gar nicht geht. Und selbst wenn es eingetragen ist kannst du Ärger mit der Polizei bekommen.
      Investiere mal etwas und kaufe neue H4-Scheinwerfer mit Standlicht. Das ist eine saubere Lösung und du hast mehr Licht.
      All parts must swim in oil :roll:
    • Danke für den Tipp n'dunderi ... an diese Option habe ich auch gedacht, aber ich fürchte, ich werde den Scheinwerfer nicht kaputt machen ... und dann bin ich gezwungen zu kaufen :D

      Danke Klaus, im Imfotech habe ich ein Kfz Schein mit gelbe standlicht... und ich wollte das Auto im Originalzustand belassen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Janos ()

    • Janos schrieb:

      Danke für den Tipp n'dunderi ... an diese Option habe ich auch gedacht, aber ich fürchte, ich werde den Scheinwerfer nicht kaputt machen ... und dann bin ich gezwungen zu kaufen :D

      Danke Klaus, im Imfotech habe ich ein Kfz Schein mit gelbe standlicht... und ich wollte das Auto im Originalzustand belassen
      Gelbes Standlicht ist in D nicht zulässig! Die Eintragung in der Briefkopie ist schlichtweg falsch.

      In D muß es nach vorne weiß leuchten, nach hinten Rot und seitlich gelb. Ausnahme sind die Blinker.

      Auch Seitenmarkierungsleuchten in Rot sind verboten.(früher gab es da mal für US-Cars Ausnahmeregelungen).
    • Danke für die wertvollen Informationen ... und was ist mit LED?
      Dateien
    • Janos schrieb:

      Danke für die wertvollen Informationen ... und was ist mit LED?
      In "D" nicht zugelassen, hatte ich mich mal mit einem KÜS Prüfer drüber unterhalten!
      Dateien
      :auto: ▄▀▄▀▄█▓▒FIAT 500 Furgoncino▒▓█▄▀▄▀▄ :auto:
    • Es gibt durchaus Prüfer, die sog. "blaßgelbes" Licht sogar als Fahrlicht eintragen, sehr beliebt bei französischen Oldtimern der 50er Jahre. Ob es da eine Baujahrsbeschränkung gibt, weiß ich gerade nicht. Wie blaß das blaßgelb sein muß, ist nicht näher definiert und von daher Auslegungssache.
      LEDs sind bis auf wenige Ausnahmen (z.B. e- geprüfte Begrenzungsleuchten an Anhängern) nicht zulässig, werden aber oft toleriert, da den Herren Ingenieuren auch klar ist, daß LED in der Regel einen Sicherheitsgewinn bedeutet, bei 6V Bordelektrik sowieso.
      Tut das Nood, daß der hier so rrrrumoxidiert?
    • # Janos,
      weisse Gläser montieren, dann LED 2-Farbenbirnen BAY 15 d , aus China.
      blinkt orange, Standlicht weiss.
      So habe ich es bei meinem Fahrzeug - bislang hat das kein Prüfer beanstandet. Das Leuchtmittel ist aber nicht legal.
      Gruß
      'Jürgen
      Dateien
      • PICT7958.JPG

        (65,4 kB, 3 mal heruntergeladen, zuletzt: )
    • Es gibt viele illegale Möglichkeiten, z. B. auch diese: Standlicht im Blinker
      Kommt immer drauf an, was man anstrebt und ob man was riskieren will. Man sollte aber bei jeder Lösung darauf achten, dass die Blinker wirklich gut erkennbar sind und nicht vom Standlicht überstrahlt werden. Ansonsten könnte das mal zu einem Unfall führen und dann hat man sehr schlechte Karten mit illegalen Umbauten.
      All parts must swim in oil :roll:
    • # Juergen
      jetzt habe ich LED, aber wie Klaus schreibt ... ich habe auch gehört, dass es nicht legal ist (ehrlich verstehe ich nicht warum)
      In den Bildern sind die LEDs, ich weiß nicht, wie ich das Video bearbeiten soll, damit ich es posten kann.
    • Kostenvergleich H-Vollabnahme

      # Janos,

      ich habe die Bilder mit den LED's gesehen und auch die Anleitung mit
      Kugelbirne für Blinker und Sofitte für Standlicht.

      Ich kann ja nur sagen, was ich gemacht habe und für mich war die
      Variante mit Standlicht in den Hauptscheinwerfer - wie es auch in D
      so üblich war - die einfachste und billigste Variante.

      Wie Du es machen willst, mußt Du schon selbst entscheiden.... ^^


      Lieben Gruß

      Juergen
    • Janos schrieb:

      .. ich habe auch gehört, dass es nicht legal ist (ehrlich verstehe ich nicht warum)
      Weil die Leuchten mit Glühlampen geprüft und freigegeben sind. Bei LED ist evtl. die Abstrahlcharakteristik, die Leuchtfarbe, die Helligkeit anders, so dass die vorgeschriebenen Werte evtl. nicht eingehalten werden.
      Mag sein, dass es passt, aber es weiß eben niemand.
      All parts must swim in oil :roll:
    • Klaus hat recht: das Leuchtbild der LED ist komplett anders als mit Glühbirnen.
      Die Helligkeit ist aber besser.
      Ich finde es nicht legaler, in den bauartgeprüften Hauptscheinwerfer Löcher zu bohren und Halterungen einzusetzten, als die 2-FadenGlühbirne durch eine gleichartige LED zu ersetzen. Man kann dies auf jeden Fall leicht rückgängig machen.
      Mein Auto hat im KFZ-Brief eingetragen: "Blinker weiß". M.W. war das auch in Deutschland bei den frühen Baujahren des Fiat Jagst so.
      Ich habe es mit der LED geändert, weil es für mich ein Sicherheitsgewinn ist - denn der Blinker weiß wird bei eingeschaltetem Licht kaum wahrgenommen.
      Dieser Argumention kann auch der Prüfer folgen - muss aber nicht!
      Gruß
      Jürgen
    • Klaus schrieb:

      Es gibt viele illegale Möglichkeiten, z. B. auch diese: Standlicht im Blinker
      Kommt immer drauf an, was man anstrebt und ob man was riskieren will. Man sollte aber bei jeder Lösung darauf achten, dass die Blinker wirklich gut erkennbar sind und nicht vom Standlicht überstrahlt werden. Ansonsten könnte das mal zu einem Unfall führen und dann hat man sehr schlechte Karten mit illegalen Umbauten.
      Das kotzt mich teilweise aber auch bei ganz neuen, modernen Autos an. Man den Blinker kau sehen weil er so nah am sehr hellen Fahrlicht sitzt.

      Thomas
      "Es hängt alles zusammen: Wenn man sich am Hintern ein Haar herausreißt, tränt das Auge... "(Dettmar Cramer)



      Kannste so machen!
      Dann isses halt Kacke!


      „Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis größer als in der Theorie“
    • Ja, das geht. Es geht aber auch billiger: Bei der Zulassungsstelle ein Kennzeichen zuteilen lassen, Schilder machen lassen und ohne Stempel zum TÜV. Kostet dann keine zusätzliche Versicherung, keine zusätzliche Gebühr beim Straßenverkehrsamt und keine Kurzzeitkennzeichen-Schilder.
      Guggst du §10 FZV (4).

      Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten (...) zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat (...) und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
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