Wie sichert ihr euren 500er gegen Diebstahl?

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    • huges schrieb:

      der Mythos Vorher - Nachher, Wert Deines 500er, sieht der Versicherer anders wie Du,
      gut, wenn ein Gutachten vorhanden, Wertnachweis wichtig, aktuelle Fotos, Fotos, Fotos, Teilezubehörliste, Nachweisführung, Kaufbelege ...
      bei H (Oldtimer)
      dann kann ich ja weitestgehend beruhigt sein.
      -Belege ja
      -Fotos ja
      -Wertgutachten ja
      -Vollkasko ja
      -H-Zulassung ja
      und wie immer..... H-kostet mehr, aber in diesen Fällen ...... egal
      Wenn du glaubst du siehst das Licht am Ende des Tunnels,
      dann irrst du........
      es ist der Zug der auf dich zu rast...... :welding:


      moewe-delbrueck.de/
      Grüße aus Ostwestfalen :tongue:
    • lucci1971 schrieb:

      Mal ehrlich, wer klaut denn einen 500er?
      Es gibt sogar Deppen, die E-Kadetten im Wert von 500€ klauen (geschehen 2004). Dumm nur, wenn das Auto dann wieder auftaucht - als Unfallwagen. Dann zahlt die Versicherung mal wieder garnix.
      Und wenn dann der Dieb mittellos ist, kriegt man auch privat von dem nix.
      All parts must swim in oil :roll:
    • Klaus schrieb:

      egal, weil du die Klauseln beachten musst
      Moin DV1963, Klaus hat es wiederholt,
      Grundsatz: Kleingedruckte lesen, Basiswissen der Bedingungen, diese ist je nach Anbieter unterschiedlich.
      ein Versicherer muss sich nicht an eine GDV Garantie (Musterbedingungen) halten, er kann einen Kunden auch mit "Absicht" schlechter oder darüber hinaus auch besser Stellen!
      Ob der Versicherer einen GDV Mindeststandard erfüllt steht auch in den Bedingungen - diese werden dann auch garantiert (GDV Garantie)!
      Hier helfen durchaus auch Fragen zum VVG, die sind manch einem sehr unangenehm!
      (Dies trifft nicht nur für KFZ zu)
    • huges schrieb:

      ...ein Versicherer (...) kann einen Kunden auch mit "Absicht" schlechter (...) Stellen!
      Und das merkt man meist erst, wenn ein Schadensfall eintritt. Oft ist es so, dass der Fall, den man eigentlich versichert haben wollte, gerade nicht abgedeckt ist.
      Steht zwar alles im Kleingedruckten, aber das ist (mit Absicht?) oft so viel, dass sich das niemand durchliest und oft so komplex, dass es ohnehin kein Normalbürger versteht.
      All parts must swim in oil :roll:
    • Klaus schrieb:

      Und das merkt man meist erst, wenn ein Schadensfall eintritt.
      reine Preisvergleiche nach "Check 0815", gemäß Werbung, sind für den digitalen Kunden gestrickt, der am Streichelhandy kauft und hilft der Verblödung, da Kunde nicht nachdenken soll! - sorry.

      Ein Teil zum Mindeststandard kann Halter erfassen, man nehme die Bedingungen (Antrag/Angebot ja heute meist als PDF) und gebe in der Suche GDV ein, kommt kein Ergebnis > Frage per Email an der Versicherer, hat mein Vertrag/Tarif einen GDV Mindeststandard?

      Wenn nein, kann Halter agieren.

      darüber hinaus, die Feinheiten>
      die Klausel die über die Bedingungen den Halter besser Stellen, sind "zu erarbeiten".

      Bei H Tarifen gibt es Kürzübersichten 2017 und 2018, dienen aber nur der Orientierung, meistens eben nur zum Preis.
      Viele H Tarife sind auch nicht über die Vergleichsrechner zu finden, weil sich Spezialisten zum Thema Bedarf(sermittlung) Gedanken machen.
      Das erfasst keine Software.


      (jetzt sind wir weit weg von eigentlichen Thema Diebstahlsicherung 8o ...)
    • Klaus schrieb:

      Spaceman schrieb:

      Dv1963 schrieb:

      was ist eigentlich, wenn erfolglos versucht wurde das Auto zu klauen, dabei aber ein Schaden verursacht wurde.
      Zahlt die Versicherung alles, oder wie läuft das?
      Ein Polizist hat mal gesagt man soll das Autoradio verschwinden lassen, dann wäre der Schaden im Zusammenhang mit einem Diebstahl und somit versichert.
      Muss nicht einmal das Radio sein. Sobald was gestohlen wurde, stehen die Schäden damit im Zusammenhang und werden bezahlt. Der Autoatlas oder die Taschenlampe reichen schon aus.

      huges schrieb:

      einfach mal das Kleingedruckte lesen ...
      Ja klar, alle 53 Seiten :doof:
      Aber nur wenn es mitversichert ist. Der Atlas, die Taschenlampe oder die Jacke auf der Rückbank gehören nicht zum Auto. Schon ist die Teilkasko raus.
      Wenn die Antenne nur abgebrochen ist, dann ist es Vandalismus, wenn der Depp sie mitnimmt ist es Diebstahl.
      Menschen, die keine Ironie verstehen, find ich super!
    • Hier ein Zitat......TÜV Rheinland:


      Die Diebstahlsicherung (Lenkradschloss u.Ä.)

      Alle Kraftfahrzeuge müssen mit einer “Diebstahlsicherung” ausgerüstet sein. Die entsprechende Vorschrift (§ 38a StVZO) wurde zum 1.1.1962 eingeführt. Da es für diese Bauvorschrift keine Übergangsbestimmung gibt, gilt sie rückwirkend für alle Kraftfahrzeuge, sodass auch bei Oldtimern eine Nachrüstung erforderlich ist.
      • Zulässig sind hier Lenkradschlösser, Schalthebelsperren oder Panzerzündspulen, sofern sie fest im Fahrzeug eingebaut sind.
      • Beim Lenkradschloss darf der Zündstrom erst nach dem Entriegeln einschaltbar sein.
      • Bei der Schalthebelsperre wird der Gangschalthebel in der Leerlaufstellung oder im Rückwärtsgang gesperrt.
      Ist eine Nachrüstung technisch nicht möglich oder nicht zumutbar, besteht die Möglichkeit, nach Rücksprache mit der zuständigen Zulassungsstelle eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Hierzu am besten vorab mit einem Sachverständigen Kontakt aufnehmen

      Soll meinen: Jeder muss sichern !
      Wenn du glaubst du siehst das Licht am Ende des Tunnels,
      dann irrst du........
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    • Der Prüfer prüft das was er immer prüft.
      Eine Wegfahrsperre, einen Aussenspiegel, Sicherheitsgurt oder Reflektor
      ist normal nicht defekt, steht nicht im Tüvbericht zum abhaken und drum schaut es
      auch keiner an.
      Es sei denn es fällt offensichtlich auf dass so ein Teil beschädigt ist.