Fiat 500 mit getuntem Motor

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    • Fiat 500 mit getuntem Motor

      Ich habe einen 500er Motor mit 650ccm und ca. 32 PS, den ich gerne eintragen hätte. Letzte Woche bei der HU habe ich mit einem Prüfingineur des GTÜ drüber gesprochen. Er macht gerade einen Kurs und darf ab Oktober solche Eintragungen vornehmen. Ich habe "caratteristiche tecniche vettura" (technisches Datenblatt) vom 695 SS mit 38 PS von 1970. Mein 500er L ist leider 16.02.1972. Abarth hatte zu der Zeit (1972) seinen Namen schon an Fiat verscherbelt. Gibt es Nachweise, daß man 1972 noch immer einen 500er als Erstzulassung mit über 30 PS und Trommelbremsen zulassen konnte? Heute geht das ja nicht mehr ;)

      Uwe
    • Ja, aber ich hab nix, gugg mal bei FIA, ob die ne Homoligation in der Datenbank haben.
      Mach dir nicht ins Hemd, normal bekommst du den Motor eingetragen, du wirst aber eine Leistungsmessung vorlegen müssen, den ohne was will er da eintragen?
      Von Dekra rate ich ab, weil da nur junge Ing. Die Berechtigung erlangen und noch keine Erfahrung mit alten Eisen haben.
      Das sieht mit den TÜV Ing kurz vor der Rente anders aus, die kennen sich da aus.
      Mit der Intelligenz ist es ja so:
      Entweder man hat sie, oder man weiß gar nicht , dass sie einem fehlt.
    • Vielleicht hilft ja auch der Hinweis auf den Paragraph 72 Stvoz, dann müsste der Stichtag im April 1973 liegen, sonst gilt 10/ 1971, danach Einzelsondergutachten notwendig. Ich fahr mit 750ccm / 29 Kw bei 5500 Umin. Mit den normalen Trommelbremsen schön vorausschauend unterwegs, das geht.
    • FIA Homologation 1470 habe ich gefunden. Die gilt für Gruppe-2 Rennfahrzeuge - wenn ich das richig verstehe, haben die auch eine Strassenzulassung. Wie lange das Ding gültig ist, konnte ich nicht sehen.
      Der §72 ist etwas lang -> § 72

      da konnte ich noch nichts finden

      Als Rückfalloption werde ich den Vorschlag von Ralf annehmen und doch mal an den großen, deutschen See fahren :D

      Uwe
    • Paragraph 72 StVZO- EG//ECE Ergänzungslieferung Nr. 83 vom Okt. 2014 zu den Emissionsvorschriften, falls es sich um ein ausländisches Fahrzeug handelt. Ist ja auch nur interessant, wenn das Fahrzeug irgendwann aus Italien importiert wurde und die nervige Einzelsonderbegutachtung wegen Leistungssteigerung oder Ähnlichem nicht ab 10/ 1971 sondern dann erst ab 4/ 1973 vorgeschrieben ist. :read: