Sicherheitsgurte - ja oder nein??

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    • Sicherheitsgurte - ja oder nein??

      Hi,
      bin gerade in Verhandlungen mir einen 500 zu kaufen. Es ist ein L, Bj 71 in sehr gutem Zustand. Er hat noch 1 Jahr TÜV aber keine Sicherheitsgurte.

      Ich habe jetzt gelesen, dass nur Fahrzeuge VOR 69 ohne Gurt fahren dürfen und sonst keinen TÜV kriegen.
      Meiner hat aber TÜV (die TÜV-Vorführung hat ein Polizist gemacht - ich weiss nicht, ob da vielleicht wa gemauschelt wurde)

      Ich möchte jetzt gern wissen, ob ich Gurte haben muss - wie schwierig es ist, Automaticgurte einbauen zu lassen - ob es Sitze mit Kopfstützen gibt etc.

      Ich denke, bei Preisverhandlungen dürfte es wichtig sein, wenn ich da genau Bescheid weiss.

      Wäre schön, wenn mir jemand was dazu sagen könnte.

      Achja- ist es günstiger, den Wagen als Oldie anzumelden oder soll ich ihn normal anmelden - meine Versicherung sagte mir, dass ich ihn NUR haftpflicht versichern könne - für eine Kasko ist er zu alt.

      Gruss Rena
    • Ich hab da mal was rausgesucht:
      Sicherheitsgurte/Kopfstützen Ausrüstungsvorschriften
      (§ 35a StVZO) und Anschnallpflicht (§ 21a StVO)
      Nach der Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZOJ besteht eine Ausrüstungspflicht für -
      -Gurte vorne: bei Pkw ab Erstzulassung 01. 04. 70 /spätestens seit 01.01.74
      -Gurte hinten: bei Pkw serienmässig spätestens ab Erstzulassung 01. 05. 79
      - Gurte in Wohnmobilen: ab Erstzulassung 01. 01.92
      - Kopfstützen vorne: ab Erstzulassung 01.01.99

      Im einzelnen gilt:

      Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 01.04.1970
      · In Fahrzeugen (Pkw und Lkw bis 2,7 t zulässigem Gesamtgewicht), die vor dem 01 .04.1970 erstmals
      in den Verkehr gekommen sind, müssen keine Sicherheitsgurte vorhanden sein.
      · Fahrzeuge, die zwischen dem 01.04.1970 und 31.12.1973 erstmals in den Verkehr kamen, benötigen
      nur dann Sicherheitsgurte, wenn sie mit Gurtbefestigungspunkten für die vorderer Außensitze ausgerüstet
      waren. Mittelsitze unterliegen nicht der Ausrüstpflicht.

      Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.1974
      · Ausrüstpflicht mit 3-Punkt-Sicherheitsgurten auf den vorderen Außensitzen. Die restlichen Sitzplätze
      mussten zumindest Befestigungspunkte für 2-Punkt-Gurte haben.
      Bei Fahrzeugen mit offenen Aufbau (z. B. Cabrio) genügen 2-Punkt-Gurte.

      Ab 01.01.1976
      · Anschnallpflicht für Fahrer und Beifahrer auf den Vordersitzen für alle seit dem 01 .04.1970 zugelassenen Pkw,
      sofern hierfür Gurte vorgeschrieben/eingebaut waren.
      01.01.1978
      · Spätester Nachrüstungstermin für Gurte vorne außen an Fahrzeugen, die ab 01.04.1970 erstmals. in den
      Verkehr gekommen und mit Verankerungen zur Aufnahme von Sicherheitsgurten ausgerüstet sind.
      Verankerungen vorne waren ab Erstzulassung 01.Q1.74 vorgeschrieben wurden von vielen Fahrzeugherstellern
      aber schon früher eingebaut. Diese können also, abhängig vom Fahrzeugtyp, "vorhanden" sein.
      01.05.1979
      · Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten für alle ab 01.05.79 erstmals in den Verkehr gekommene Fahrzeuge
      auf allen Sitzen - jetzt also auch auf den Rücksitzen. Für die vorderen Außensitze sind 3-Punkt-Gurte vorgeschrieben,
      für die übrigen Sitze mindestens Beckengurte. Grundsätzlich keine Nachrüstpflicht für Sicherheitsgurte auf den Rücksitzen.

      01 .08.1984
      Gurtanlegepflicht auch auf den Rücksitzen für Fahrzeuge, die ab 01.05.1979 erstmalig in den Verkehr gekommen sind.
      Einführung eines Verwarnungsgeldes von DM 40,-- bei Nichtanlegen der Sicherheitsgurte auf den Vordersitzen.

      01.07.1986 ·
      Einführung eines Verwarnungsgeldes von DM 40,-- bei Nichtanlegen der Sicherheitsgurte auf den Rücksitzen.

      01.08.1988 ·
      Die Beförderung von Kindern unter 12 Jahren auf dem Beifahrersitz ist zulässig, auch wenn die
      Rücksitze nicht von Kindern besetzt sind. Voraussetzung: Benutzung eines nach ECE R 44 amtlich genehmigten
      Kinderrückhaltesystems.
      01.01.1992 ·
      Alle neu in den Verkehr kommenden Fahrzeuge müssen auf allen vorderen und hinteren
      Außensitzen mit Automatik-3-Punkt-Gurten, die übrigen Sitze mit Beckengurten ausgerüstet sein.
      Vorgeschrieben sind Sicherheitsgurte nun auch für
      Sattelzugmaschinen und Lkw mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h. sonstige Kfz,
      die von Pkw und Lkw abgeleitet sind oder gleiche Bauartmerkmale aufweisen. Dazu gehören insbesondere Wohn-
      mobile, bei welchen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,5 t für die hinteren Sitze aber eine Ausrüstung
      mit Beckengurten genügt. (Klappsitze und nicht nach vorne gerichtete Sitze unterliegen nicht der Ausrüstungspflicht.)

      01.04.1993 ·
      - Kinder unter 12 Jahren und einer Körpergröße von weniger als 1,50 m müssen auf allen mit
      vorgeschriebenen Gurten ausgestatteten Plätzen in genehmigten Kindersicherungssystemen angeschnallt sein.
      Auf Beifahrer-Sitzplätzen mit betriebsbereiten Airbag dürfen keine rückwärtsgerichteten Systeme montiert werden.
      · Einführung eines Verwarnungsgeldes bei Beförderung vor Kindern ohne Benutzung von Rückhalteeinrichtungen.

      01.06.98
      · Neue Kfz.-Typen (neuentwickelte Modelle) müssen auf den vorderen Außensitzen mit Kopfstützen ausgerüstet sein.

      01.10.99
      · Ausrüstungsvorschrift mit Kopfstützen vorne für alle erstmalig in den Verkehr kommenden
      Fahrzeuge (waren bei nahezu allen Fahrzeugmodellen seit Anfang der 80er Jahre serienmäßig vorhanden. Da diese i. a.
      ein Bestandteil der "Fahrzeugbetriebserlaubnis" [ABE] waren, müssen sie somit auch bei älteren Fahrzeugen montiert
      bleiben.)
      · Sicherheitsgurte vorgeschrieben für Kraftomnibusse ("neue Typen") mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t.

      01.10.2001 ·
      Sicherheitsgurte vorgeschrieben für alle erstmalig zugelassenen Kraftomnibusse (detaillierte
      Angaben über Ausnahmen, z. B. Linienbusse sowie nicht ausrüstungspflichtige Sitzplätze: siehe StVZO, § 35a).
      Sonderregelung für Fahrzeuge mit ursprünglicher DDR-Betriebserlaubnis

      Laut Einigungsvertrag waren Kraftfahrzeuge, die nach altem DDR-Recht gebaut/typgeprüft und bis zum 31 .12.1990
      erstmals in den Verkehr gekommen sind, spätestens bis zur nächsten vorgeschriebenen Hauptuntersuchung mit
      Sicherheitsgurten nachzurüsten, sofern geeignete Gurtverankerungen vorhanden sind. (Auf der Rücksitzbank Trabant
      serienmäßig nicht vorhanden, keine Nachrüstpflicht.)

      MfG Tim

      PS: Wenn keine Gurte reinmüssen, würde ich Sie auch nicht ohne weiteres nachrüsten, da bei Sitzen ohne Kopfstützen eine höhere Verletzungsgefahr mit Gurten besteht, als ohne.
    • Gurte: Wenns geht immer!

      PS: Wenn keine Gurte reinmüssen, würde ich Sie auch nicht ohne weiteres nachrüsten, da bei Sitzen ohne Kopfstützen eine höhere Verletzungsgefahr mit Gurten besteht, als ohne.


      Sorry Tim, aber das ist leider Unfug. Da ich dieses Thema beruflich beackere, kenne ich mich ein wenig damit aus.

      Man muss sich erstmal von dem Gedanken lösen, dass es nur schwere Unfälle gibt, wie sie quasi täglich in der Zeitung stehen ('2 Tote blablabla'). Die allermeisten Unfälle geschehen auf geringerem Geschwindigkeitsniveau, die eigentlich nur Blechschäden oder geringere Blessuren verursachen.
      Dann muss man die Belastungsrichtung unterscheiden. Kopfstützen sind zunächst einmal prädestiniert für den Heckaufprall, da das Fahrzeug quasi unter dem Insassen hinweggestoßen wird. Aber auch beim Frontalaufprall machen Kopfstützen im Zusammenhang mit Gurten Sinn, denn in der Reboundbewegung schwingt der Oberkörper auch wieder nach hinten gegen die Rückenlehne und, sofern vorhanden, der Kopf gegen die Kopfstütze. Soweit so gut.
      Nur muss man sich überlegen, was z.B. bei einer Frontalbelastung passiert. Man versucht, sich mit den Armen am Lenkrad abzustützen. Das mag auch klappen, wenn man mit einer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h auf einen stehenden PKW auffährt. Darüberhinaus klappen entweder die Arme ein oder das Lenkrad bricht. Diese Belastungen hält unser Fiat aber wohl noch aus, ohne dass die Fahrgastzelle komprimiert wird. Wenn jetzt aber die Arme einklappen oder das Lenkrad bricht/verbiegt, landet man unweigerlich mit dem Kopf in der Scheibe und mit dem Brustbein auf der Lenkradnabe, was zu hässlichen Verletzungen führt (Zähne raus, Skalpierungsverletzung der Kopfhaut, wenn man oben am Windschutzscheibenrahmen hängen bleibt, Nase kaputt, Rippen/Brustbein gebrochen, Lungenkontusion usw. :frown: )
      Bis zu einem gewissen Bereich, der natürlich nicht so hoch angesiedelt sein kann, wie bei anderen PKW, bringt der Gurt im 500er also auf jedenfall etwas, da die oben beschriebenen Bewegungsmöglichkeiten reduziert werden, wodurch die Verletzungsgefahr geringer bzw. aufgehoben wird. Und auch die Verletzungen, die durch fehlende Kopfstützen auftreten können (sog. Schleudertrauma der HWS) mögen zwar vielleicht u. U. auch langwierig sein, aber sicherlich weniger unangenehm als die primären Verletzungsmöglichkeiten, zumal die Sekundärverletzungen nicht auftreten müssen.
      Wenn ich in meinem N Gurte vernünftig befestigen könnte, würde ich welche einbauen, mir fehlen aber die oberen Befestigungspunkte an der B-Säule. Obwohl mein Kombi keine Gurte bräuchte, sind aber welche drin (allerdings auch Sitze mit Kopfstützen :D )
    • Danke erst mal...

      ..für die ausführlichen Antworten!
      Und dir Markuso, für das nette Telefonat gestern! :)
      Das hat doch viele Fragen geklärt - und es waren viele nützliche Tipps dabei. Ich werde mich in jedem Fall FÜR Gurte entscheiden!

      Achja:
      Zitat:
      Aber auch beim Frontalaufprall machen Kopfstützen im Zusammenhang mit Gurten Sinn, denn in der Reboundbewegung schwingt der Oberkörper auch wieder nach hinten gegen die Rückenlehne und, sofern vorhanden, der Kopf gegen die Kopfstütze.

      Sofern vorhanden? Was vorhanden? Kopf oder Kopfstütze? :-))))

      Liebe Grüsse Rena
    • Original von Markuso
      PS: Wenn keine Gurte reinmüssen, würde ich Sie auch nicht ohne weiteres nachrüsten, da bei Sitzen ohne Kopfstützen eine höhere Verletzungsgefahr mit Gurten besteht, als ohne.


      Sorry Tim, aber das ist leider Unfug. Da ich dieses Thema beruflich beackere, kenne ich mich ein wenig damit aus.


      Sorry, ich nehm das dann natürlich alles zurück. Das haben mir nur mal ein TÜV-Prüfer und ein KFZ-Mechanikermeister erklärt...

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