Datenschutz KFZ-Kennzeichen

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    • Datenschutz KFZ-Kennzeichen

      Hallo in die Runde,

      hier im Forum, als auch vielfach in der Presse werden ja immer Fahrzeuge gezeigt, deren Eigentümer man ja nicht ist.

      Frage:
      muss da das Kennzeichen nicht unkenntlich gemacht werden?... aus Datenschutzgründen?

      Gruß
      Detlef
      Wenn du glaubst du siehst das Licht am Ende des Tunnels,
      dann irrst du........
      es ist der Zug der auf dich zu rast...... :welding:


      moewe-delbrueck.de/
      Grüße aus Ostwestfalen :tongue:
    • Schöner Artikel, aber da steht auch Quatsch drin:

      Anders verhielte es sich, riefe der Fotograf beispielsweise zur Sachbeschädigung gegen das fotografierte Auto auf. Dann wäre eine Veröffentlichung nicht rechtens.
      Der öffentliche Aufruf zur Sachbeschädigung wäre eine Aufforderung zu einer Straftat. Und das ist nach §111 StGB nicht erlaubt - unabhängig davon ob ein Kennzeichen sichtbar ist oder nicht.
      All parts must swim in oil :roll:
    • Klaus schrieb:

      Schöner Artikel, aber da steht auch Quatsch drin:

      Anders verhielte es sich, riefe der Fotograf beispielsweise zur Sachbeschädigung gegen das fotografierte Auto auf. Dann wäre eine Veröffentlichung nicht rechtens.
      Der öffentliche Aufruf zur Sachbeschädigung wäre eine Aufforderung zu einer Straftat. Und das ist nach §111 StGB nicht erlaubt - unabhängig davon ob ein Kennzeichen sichtbar ist oder nicht.
      Sicher steht Quatsch drin, bei Gesetzen/Gesetzeserklärungen steht auch viel Quatsch drin und deshalb begreift der "Normalo" die auch erst beim 3. Mal durchlesen, außer vielleicht Juristen.

      Trotzdem, ich seh´s etwas anders:

      1. Grundsätzlich, darf ich oder darf icht nicht, das wird ausführlich erklärt.

      2. Wann darf ich NICHT!?:

      Da wird nur der Rechtliche Rahmen abgesteckt, wann man es nicht darf....(siehe oben) für Juristen denke ich zwingend erforderlich, um sich im Rahmen dessen zu bewegen.

      Gruß Michael :winke:
    • Privatpersonen können aus dem Kennzeichen nicht den Halter ermitteln und werden damit nach allgemeiner Auffassung keine Persönlichkeitsrechte verletzt.

      Kennzeichen ist bisher nicht verboten zu drucken.
      Wird halt oft in Zeitungen retuschiert deshalb glauben inzwischen einige das sei rechtlich notwendig.

      Das Auto selbst und das Kennzeichen selbst haben kein Persönlichkeitsrecht.

      Das was man als "Persönlichkeitsrecht" inzwischen auslegt ist in meinen Augen eh komplett überzogener Scheiss.
      Dafür dürfen die Internetgiganten Daten sammeln bis zum Abwinken ohne dass man sie dafür foltert.

      Die lieben Österreicher haben das auch bei der Personenfotografie viel sinnvoller ausgelegt.
      Wer im öffentlichen Raum fotografiert wird darf auch gedruckt werden, solange das nicht rufschädigend ist
      ( Pinkeln, Kotzen usw ).

      Das Argument "Bürgermeisterauto vorm Puff", oder wer beim Fremdgehen, das sind doch alles vorgezogene Scheinargumente.
      Wer sich bei Erwischen lässt ist selber schuld.

      Und Fotos mit retuschierten Kennzeichen sehen in aller Regel shyze aus.

      Bitte nicht in vorauseilendem Gehorsam Kennzeichen retuschieren!
    • Dv1963 schrieb:

      muss da das Kennzeichen nicht unkenntlich gemacht werden?.
      @jw500 hat's ja vom Grunde schon beantwortet.
      Ergänzend gibt es auch einen Beschluss vom LG Kassel, in dessen 1. Leitsatz die Hauptbotschaft steht:

      "Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen."
      Viele Grüße, Christian :roll:

      Videos von Ausfahrten findet ihr hier. Viel Spaß!
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