Werbebeschriftung - hier: H-Kennzeichen und Versicherung

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    • Werbebeschriftung - hier: H-Kennzeichen und Versicherung

      Hallo Forum,

      ich plane, meinen Kombi auch zur Werbung für meine Firma einzusetzen, und ihn entsprechend mit einem dezenten Werbe"aufdruck" zu bekleben. Hierzu habe ich zwei Fragen:

      In wie weit kollidiert das mit einer H-Abnahme, sofern die Werbung einigermaßen zeitgenössisch daherkommt?

      Könnt ihr mir Tipps geben, welche Oldtimerversicherungen die Nutzung auch als Werbefahrzeug zulassen?

      Herzliche Grüße
      Stefan
      Wer glaubt, das ginge nicht,
      möge bitte nicht demjenigen im Weg stehen,
      der es gerade macht...
    • Hallo Stefan,

      Hab da was gefunden, das aussagt, dass Werbung für H-Kennzeichen nicht erlaubt ist:

      motor-talk.de/news/ein-qr-code…genoessisch-t6050233.html


      financescout24.de/wissen/ratgeber/h-kennzeichen

      Sobald ein Autobesitzer ein H-Kennzeichen erhält, unterliegt die Nutzung des Fahrzeugs keinerlei Einschränkung.

      Es gibt jedoch Einschränkungen hinsichtlich der optischen Erscheinung, wodurch Werbung auf Oldtimern grundsätzlich unzulässig ist.

      Außerdem dürfen Oldtimer mit H-Kennzeichen nicht gewerblich vermietet werden.

      Ebenso ist eine gewerbliche Nutzung von LKW mit H-Kennzeichen nicht gestattet.


      Vielleicht hat jemand andere Erfahrungswerte?

      Gruß Michael :winke:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stigi () aus folgendem Grund: Zusatz

    • Danke für die Links @Stigi. Sie widersprechen sich leider inhaltlich.

      Laut dem ersten ist Werbung zulässig, wenn sie "zeitgenössisch" ist (was sicher interpretationsbedürftig ist) und lackiert (nicht geklebt).

      Laut dem zweiten Link ist sie grundsätzlich nicht zulässig.

      Genau DAS ist mein Dilemma...
      Wer glaubt, das ginge nicht,
      möge bitte nicht demjenigen im Weg stehen,
      der es gerade macht...
    • Die erste grundsätzliche Frage, brauchst Du das H wirklich?

      Ich würde zuerst das H Kennzeichen machen und dann die Werbung drauf.
      Wo kein Kläger da kein Richter.

      In 2 Jahren beim nächsten TÜV kommt es halt dann auf den Prüfer an.

      Je nach dem was für eine Werbung aufs Auto soll, eventuell nur mit Magnet-Folien.
      Oder nur auf die Heckscheibe und beim TÜV schnell die Scheibe tauschen.
    • Ja meine Formulierung ist unglücklich, das erlaubt sollte "erlaubt" heissen.

      Stigi schrieb:

      Hab da was gefunden, das aussagt, dass Werbung für H-Kennzeichen nicht "erlaubt" ist:
      Deshalb auch der Nachsatz:

      Stigi schrieb:

      Vielleicht hat jemand andere Erfahrungswerte?
      Eine 100%ige Aussage habe ich nicht gefunden............ :rolleyes:

      Hier noch etwas:

      bussgeldkatalog.org/autokennzeichen/h-kennzeichen/

      (Darin enthalten wieder eine unbefriedigende Antwort) :rolleyes:


      In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist nicht genau definiert, welche baulichen Voraussetzungen

      ein Oldtimer für die Zulassung mit H-Kennzeichen erfüllen muss. Die Formulierungen sind einigermaßen vage gehalten,

      weshalb es häufig auch vom Prüfer abhängt, ob das Lieblingsfahrzeug das historische Kennzeichen erhält.

      Gruß Michael :winke:
    • Ja, @aat126 - so hatte ich mir das auch gedacht. Oder vielleicht einfach einen Dachgepäckträger mit Werbung an den Seiten oder so. Die muss ja bei einem Auto wie dem unseren nicht groß sein, dass die Menschen hinschauen...
      H-Kennzeichen wäre halt fein, um auch in den Innenstädten die Umwelt nicht unnötig zu belasten :dummi:

      In deinem ersten Link steht "Alte Autos mit modernen Lackierungen, die etwa Angaben zu Webseiten oder QR-Codes zeigen, haben keine Chance auf ein H-Kennzeichen für Oldtimer. Auflackierte Werbung ist nicht generell verboten, sie muss aber eine zeitgenössische Optik haben. Folien sind grundsätzlich nicht zulässig." Damit hätte ich auch keinen Streß. Darf ja ruhig in die Zeit des Autos passen und dann lackiere ich`s halt auf...

      Wäre halt zu schön, wenn mir jetzt hier ein Fachanwalt für H-Kennzeichen sagt: "Das darfste!" :saint:

      Hat jemand eine Ahnung, welche Versicherung da keine Probleme macht? Die AXA hatte bei meinem alten 500er damals die Nutzung als Werbefahrzeug ausgeschlossen...
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      der es gerade macht...
    • Dv1963 schrieb:

      ich sehe auch immer häufiger Fahrzeuge mit Werbung und H-Kennzeichen
      Was gemacht wird muss ja nicht unbedingt erlaubt sein.

      Ich würde tatsächlich auf Magnetfolie zurückgreifen. Lässt sich zur passenden Gelegenheit schnell und rückstandslos entfernen und hinterher ebenso schnell wieder anbringen und kostet nicht die Welt.
      All parts must swim in oil :roll:
    • Wäre auch sicher ne spannende Geschichte, wenn mir da irgendwann einer käme und mir deshalb das H-Kennzeichen wieder aberkennt. Wird mir dann die zu viel bezahlte Steuer wieder ausbezahlt??? :whistling:

      Danke für den Versicherungstipp, @Klaus.
      Wer glaubt, das ginge nicht,
      möge bitte nicht demjenigen im Weg stehen,
      der es gerade macht...
    • Guten Morgen,

      Werbung ist erlaubt solange zeitgenössisch, Folie ebenfalls.
      Magnet würde ich nicht machen. Feuchtigkeit bildet sich zwischen Magnet und Lack Staub de auf dem Lack reibt ebenso.
      Ist nur für sporadischen Gebrauch.

      LKW, Taxen und gewerbliche Fahrzeuge sind seit ein paar Jahren mit H zugelassen.

      Grüße :forrestgump:
      Elefanten vergessen nie - Forrest G. drei Monate später
    • Ja, @Klaus, das ist die Frage: Ich hätte ja kein Problem in zeitgenössischer Aufmachung für ein Hörrohr zu werben :ears: . Nur der Firmenname müsste halt der aktuelle sein - in sofern also zeitgenössisches Erscheinunsbild mit aktualisierten Daten.

      Ich werde noch bisschen drüber schlafen und es dann wohl drauf ankommen lassen...
      Wer glaubt, das ginge nicht,
      möge bitte nicht demjenigen im Weg stehen,
      der es gerade macht...
    • Hallo,

      Nein die Werbung muß auf alt gemacht werden. Dass die Firma 30 Jahre existieren muß steht nirgends.

      Einzig bei Nennung von e mail bzw WWW kanns kritisch werden.

      Jetzt scheißt euch nicht in die Hosen. Das interessiert auch keinen. Wer kennt sich schon so genau damit aus.

      Würde aber vorher H machen und dann erst Werbung drauf. Das Erscheinungsbild zeitgenössisch inkl. Schrift und gut.


      Grüße :forrestgump:
      Elefanten vergessen nie - Forrest G. drei Monate später
    • Hallo,
      ist doch wahr. Es ist nun mal alles reglementiert bei uns. Wenn es danach gehen soll, darfst erst gar ein Auto fahren.

      Entspannung tut deshalb not. Underberg oder Mooswässerle manchmal etwas höher dosiert ist genau das richtige


      Grüße :forrestgump:
      Elefanten vergessen nie - Forrest G. drei Monate später