Was für einen Fiat habe ich eigentlich?

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    • Klaus schrieb:Muss ich erkennen, welche Downloads illegal sind?

      Der Vergleich passt nicht ganz.
      Den Download machst Du. Da machst Du den 'Fehler'.
      Den Motor lässt Du eintragen oder die Papiere ausstellen.
      Da machen andere die Fehler. ( wenn Du die korrekten Dokumente zur Umschreibung vorgelegt hast )
      Und ich schau mir den Zahlenwust in den Papieren eher selten an.
      Vielleicht mal beim Autokauf oder wenn der nächste Tüv Termin ist.

      Aber man kann natuerlich auch gerne zum Tüv rennen und die Umschreibung beantragen.
      Kostet dann Tüv, Amt und Steuern.

      Von den Stunden die das kostet ganz zu schweigen.

      Hab grad vergessen wen ich kenne.

      Nachtrag: das ist ausdrücklich keine Handlungsempfehlung.
    • ja, wenn man schon Downloads machen kann sollte man auch in der Lage sein zu erkennen, ob's legal ist. Genauso sollte ein 500ter Fahrer wissen mit wieviel ccm er unterwegs ist und es entsprechend in die Papiere eintragen lassen. Ist doch kein Problem, mehr ccm kosten nun auch nicht so viel und man ist legal unterwegs, ist viel beruhigender. Dem unwissenden TÜV Prüfer sollte man im eigenen Interesse schon reinen Wein einschenken, falls relevant.
    • jw500 schrieb:

      Klaus schrieb:Muss ich erkennen, welche Downloads illegal sind?
      Der Vergleich passt nicht ganz.
      Den Download machst Du. Da machst Du den 'Fehler'.
      Und jetzt ist jedem, der dieses Thema liest, bekannt, dass da ein Fehler drin ist, der eine Steuerhinterziehung darstellt.
      Wenn der Halter den Fehler jetzt nicht korrigieren lässt, ist er dafür verantwortlich.
      All parts must swim in oil :roll:
    • naja, die Steuerhinterziehung ist hier das kleinere Problem, das ist finanziell zu verkraften falls es auffliegt .Viel relevanter ist die Schuldfrage beim Unfall, wenn der Gutachter erkennt, das der Motor nicht den Angaben in den Papieren entspricht und man mit unzulässigen, weil nicht eingetragenen mehr ccm unterwegs war und somit die Betriebserlaubniss nicht vorhanden ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pit ()

    • jw500 schrieb:

      Muss ich das bemerken und als Fehler erkennen?
      schwierig,
      so als OTTO normal hat man da ja keine Ahnung von....

      aber wenn wir vorm Richter stehen wird das glaube ich schwierig...…





      Kenne da auch so ein Auto...

      [list]
      [/list]
      wer nicht,...….

      geht aber auch weiter mit diversen Eintragungen die man uminterpretieren kann und auch vielleicht hat...…
    • pit schrieb:

      ... das der Motor nicht den Angaben in den Papieren entspricht (...) und somit die Betriebserlaubniss nicht vorhanden ist.
      Die Betriebserlaubnis erlischt durch falsche Papiere m.E. nicht, denn das Auto bzw. der Motor entspricht ja technisch der ursprünglich erteilten Betriebserlaubnis. Und die erlischt nur durch technische Änderungen, die nicht abgenommen wurden. Das ist hier eindeutig nicht der Fall.
      Es wurden lediglich falsche Daten in die Papiere eingetragen, daher ist es m.E. "nur" ein Steuerproblem.
      Ich empfehle eine Berichtigung der Papiere und würde versuchen die Kosten dafür dem aufzubürden, der den Fehler gemacht hat. Das wird, wenn es ein Importfahrzeug ist, bei dem eine Vollabnahme stattgefunden hat, der TÜV sein.
      All parts must swim in oil :roll:
    • Ich denke, der DEKRA-Mann, der für den Importeur die Abnahme gemacht hat, hatte keine Lust oder andere Gründe, nicht richtig hinzusehen. Und der Importeur weiß sicher, warum er die Abnahme im Nachbarland machte, wo nicht der TÜV sondern die DEKRA abnimmt.

      Der falsch eingetragene (aber für das Baujahr richtige) Motor ist nur ein Punkt von vielen, die ich jetzt kenne. So wie der Wagen ist, hätte er nicht abgenommen werden dürfen. Ich habe es nach dem Kauf gelernt und bringe es nach und nach in Ordnung.
    • nur um es klar zu stellen.
      mein Fall weicht vom Fall des Threaderstellers ab.

      Der Tüv Prüfer hatte die Fiatfreigabe zum 126er Motorumbau vorliegen
      und hat den neuen Motortyp und die PS Zahl eingetragen.
      Die ccm hat er vergessen.
      Das viel erst Jahre später auf. ( glaub ich )
      Mutmasslich hat dieser Prüfer alleine an diesem Tag mehrere 500er geprüft.
      Also darf man erwarten daß alles seine Richtigkeit hat.

      Kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen dass man auch nur einen Euro Gutschrift
      für ne neue Abnahme oder neue Papiere kriegt. Geschweige denn ne Gutschrift für die Zeit.

      Aber ich glaub ich hab schon wieder vergessen um was es ging.
    • jw500 schrieb:

      Kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen dass man auch nur einen Euro Gutschrift

      für ne neue Abnahme oder neue Papiere kriegt.
      Mir wurde mal bei einer Vollabnahme eine falsche Reifengröße ins Gutachten geschrieben. Das habe ich erst nach der Zulassung, allerdings noch am selben Tag gemerkt. Beim TÜV wurde mir dann aber gesagt: "Wenn die Korrektur/Umschreibung was kostet, geht das zu Lasten des TÜV".
      All parts must swim in oil :roll:
    • ähnlicher fall bei Eintragung der Anhängerkupplung

      da wurden die Anhängelasten vergessen....

      wäre mal interessant geworden wenn die mich mit einem 2 Tonnen Anhänger hinten dran angehalten hätten :D

      eingetragen war die Kupplung ja...…. :think: woher soll den Otto normal wissen das dat nicht geht..... :gigagrins:

      (hätte vermutlich der Richter mir dann erklärt :prof: )
    • Udo500 schrieb:

      ähnlicher fall bei Eintragung der Anhängerkupplung

      da wurden die Anhängelasten vergessen....
      Oder war das Absicht?
      Mir hat mal ein TÜV-Prüfer gesagt: "Die AHK trage ich Ihnen ein, aber keine Anhängelast". Zu meiner Frage, was ich dann damit soll, kam die Antwort: "Sie können die AHK dann als Abschlepphaken verwenden oder einen Fahrradträger drauf befestigen".
      Diese Kombination ist also durchaus erlaubt und sogar verwendbar (außer für Anhänger).
      All parts must swim in oil :roll:
    • Klaus schrieb:

      Abschlepphaken verwenden
      eigentlich nicht erlaubt, auch wenn das jeder so macht.


      Klaus schrieb:

      Fahrradträger drauf befestigen"
      dann müsste aber eine Stützlast eingetragen sein.

      und eigentlich haben diese "Kupplungen" noch ein Winkelblech angeschweißt so das man keinen Anhänger anhängen kann.

      Beispiel:
      mvg-ahk.de/Anhaengerkupplungen…r-Heckfahrradtraeger.html


      in meinem Fall wurde das einfach nur vergessen...
    • Klaus schrieb:

      jw500 schrieb:

      Kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen dass man auch nur einen Euro Gutschrift

      für ne neue Abnahme oder neue Papiere kriegt.
      Mir wurde mal bei einer Vollabnahme eine falsche Reifengröße ins Gutachten geschrieben. Das habe ich erst nach der Zulassung, allerdings noch am selben Tag gemerkt. Beim TÜV wurde mir dann aber gesagt: "Wenn die Korrektur/Umschreibung was kostet, geht das zu Lasten des TÜV".
      und wer hat gezahlt?
      Wobei es hier ja schon am gleichen Tag war.
      Wenn du es im nächsten Jahrzehnt merkst...