elefantenrollschuh schrieb:
und dann mit roter Nummer zum TÜV.
Gruß Michael
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elefantenrollschuh schrieb:
und dann mit roter Nummer zum TÜV.
Meinst du das Kurzzeitkennzeichen?gerl500ebs schrieb:
Man muss das Fzg. normal mit Versicherung zulassen (ohne TÜV-Plakette) und hat 5 Tage Zeit den TÜV zu bekommen...
Nee, eben nicht. Die Kfz-Zulassung wird durch Bundesgesetze und -verordnungen geregelt.gerl500ebs schrieb:
Aber das ist ja sowieso von Bundesland zu Bundesland verchieden.
Das stimmt allerdings. Mit ungewöhnlichen Konstellationen sind die meisten Mitarbeiter(innen in den Zulassungsstellen total überfordert.gerl500ebs schrieb:
Je nach Interpretation des Mitarbeiters der Zulassungsstelle.