Gebrauchte 125/80 SR 12-Reifen für nächste HU

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    • rote Nr. gibt es bei uns zumindest in Oberfranken dafür nicht mehr. Man muss das Fzg. normal mit Versicherung zulassen (ohne TÜV-Plakette) und hat 5 Tage Zeit den TÜV zu bekommen, danach bekommt man bei Vorlage der TÜV-Papiere bei der Zulassungsstelle die TÜV-Plakette aufs Kennzeichen.

      Schafft man den TÜV in 5 Tagen nicht, muss man das Fzg. wieder abmelden.

      Same Procedure beim nächsten Versuch.
    • gerl500ebs schrieb:

      Man muss das Fzg. normal mit Versicherung zulassen (ohne TÜV-Plakette) und hat 5 Tage Zeit den TÜV zu bekommen...
      Meinst du das Kurzzeitkennzeichen?

      Das kannst du dir sparen, wenn du dir ein Kennzeichen "zuteilen" lässt. Dann kannst du ungestempelt zum TÜV (innerhalb deines Zulassungsbezirks und angrenzenden Zulassungsbezirken, §10 FZV) und brauchst vorher keine Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen.
      All parts must swim in oil :roll:
    • ich meine kein Kurzzeitkennzeichen, sondern normale Zulassung ohne TÜV-Plakette, nur die Stadt-/Landkreisplaketten. So ist es bei uns. Entspricht wohl der Kennzeichenzuteilung bei dir.

      Dann hat man 5 Tage Zeit, um den TÜV zu bekommen, fährt dann zur Zulassung und bekommt die TÜV-Plakette oder bekommt sie evtl. inzwische sogar vom TÜV und die Zulassung ist komplett.

      Wenn es länger als 5 Tage dauern sollte, dann muss er wieder abgemeldet werden.

      Aber das ist ja sowieso von Bundesland zu Bundesland verchieden.

      Selbst versch. Zulassungsstellen eines Bundeslandes handeln nicht immer gleich. Jeder kennt das Verfahren zum Erhalt der alten ungültigen Fahrzeugbriefe. Einmal müssen sie vernichtet werden wg. angeblichen Missbrauchs, ein andermal bekommt man sie ohne weiteres ausgehändigt. Andere iweder geben sie erst nach 6 Monaten raus, usw.
    • gerl500ebs schrieb:

      Je nach Interpretation des Mitarbeiters der Zulassungsstelle.
      Das stimmt allerdings. Mit ungewöhnlichen Konstellationen sind die meisten Mitarbeiter(innen in den Zulassungsstellen total überfordert.
      Ich habe mal nach der Gültigkeitsdauer einer Kennzeichenzuteilung gefragt und habe Antworten erhalten die von "4 Wochen" bis zu "1 Tag" reichten. Was nun wirklich richtig ist habe ich noch nicht heraus bekommen. Vielleicht sind es ja fünf Tage?
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