Zulassung vom Italiener in D

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    • Naja, jeder hat einen chef, da würde ich beschwerde einreichen bei der nächst höheren Stelle. (Schriftlich).
      Wo ist denn die Zulassungsstelle?
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    • Bist ADAC-Mitglied? Vielleicht könnten die ja beraten und ggf. helfen - oder mal bei Oldtimer-Markt fragen. Im Kleinen können die Behörden ihre Unfähigkeiten immer ganz gut unterm Deckel halten - wenn aber eine größere Institution mit Fakten und Vorschriften daher kommt, findet da oft ein Richtungswechsel statt ;)
      Wichtig wäre halt, die gültigen Vorschriften zu kennen - die sind wohl in den Bundesländer unterschiedlich und ändern sich natürlich mit der Zeit.

      Uwe
    • Du kannst in Trentino, bei der Geschäftsstelle der ACI einen Estratto cronologico completto beantragen.
      Das geht auch in deutsch.
      Das kostet ca 40€.
      Allerdings benötigst du dazu das ital. Kennzeichen.
      In diesem stehen dann alle Besitzer mit Verkaufspreisen.
      Wenn am Schluss radiata steht ist er gelöscht.
      Demolite bedeutet verschrottet.
      Damit hast du ein Schriftstück, in dem steht was mit dem Auto alles war.
      Mit der Intelligenz ist es ja so:
      Entweder man hat sie, oder man weiß gar nicht , dass sie einem fehlt.
    • Bodensee_Ralf schrieb:

      Du kannst in Trentino, bei der Geschäftsstelle der ACI einen Estratto cronologico completto beantragen.
      Das geht auch in deutsch.
      Geht das auch online oder muss man dort persönlich erscheinen?
      Weißt du, ob die dort in Trentino noch deutsch sprechen (ist ja nicht so weit weg) oder geht das nur in Bozen?

      Auf jeden Fall vielen Dank. Ich werde das mal versuchen.
    • Da gibt es schon Leute die Deutsch sprechen, ansonsten geht das sicher auch in Bozen.
      Ruf einfach mal an und frag nach einer Visura estratto compementare.
      trento.aci.it/spip.php?rubrique14


      Hier das da solltest du abfragen:
      trento.aci.it/spip.php?article557&var_mode=calcul
      Mit der Intelligenz ist es ja so:
      Entweder man hat sie, oder man weiß gar nicht , dass sie einem fehlt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bodensee_Ralf ()

    • Aber egal von wem sie bezahlt werden und ob die jeweiligen Vorschriften sinnvoll sind:
      viel schlimmer find ich dass ein und dieselben Vorschriften unterschiedlich ausgelegt und angewandt werden!

      Unkenntnis ist das Eine wenn man dann durch Argumentation Einsicht erzeugen kann :!: , aber wenn durch persönliche Vorlieben des Sesselpfurzers Wilkür entsteht ist das mehr als bedenklich. Dabei schlägt der Willkürseismograf in beide Richtungen aus: von „geht nicht“ bis „gerne selbstverständlich“
      ?( :?:
    • Kaufvertrag

      ich habe mir mal den ersten thread genauer angeschaut.
      Ein hieb und stichfenster Kaufvertrag ist die Vorrsussetzung für eine Zulassung, bei Reimport Fahzeugen mit Rechnung und ausgewiesener Mehrwertsteuer.
      Ohne das keine Chance wenn der Sachbearbeiter nicht will da wird auch keiner helfen können.
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    • Bodensee_Ralf schrieb:

      Da gibt es schon Leute die Deutsch sprechen, ansonsten geht das sicher auch in Bozen.
      Ruf einfach mal an und frag nach einer Visura estratto compementare.
      trento.aci.it/spip.php?rubrique14


      Hier das da solltest du abfragen:
      trento.aci.it/spip.php?article557&var_mode=calcul
      Vielen Dank für die Information!

      Habe bereits gestern mit dem ACI im Trentino Kontakt aufgenommen und 40€ überwiesen, da sie schrieben, sie können mir die Lebenslaufakte zuschicken!

      Mal sehen was da so ankommt.

      Der erste Kaufvertrag aus Italien und der letzte zwischen mir und dem deutschen Verkäufer sind beide vorhanden.

      Also schau mer mal, dann wern mia scho seng!
    • Klaus schrieb:

      321 schrieb:

      Ein hieb und stichfenster Kaufvertrag ist die Vorrsussetzung für eine Zulassung...
      Aber Kaufverträge können grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden ... :whistling:
      Soll jeder halten wie er will, Ergebnis siehst du ja.
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    • Klaus schrieb:

      321 schrieb:

      Ein hieb und stichfenster Kaufvertrag ist die Vorrsussetzung für eine Zulassung...
      Aber Kaufverträge können grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden ... :whistling:
      Nicht in Bella Italia, auto, motorräder (ab 50ccm ) u.ä. geht da alles über einen Notar!! schon immer und bis heute........
      Es gibt keinen Kaufvertrag wie bei uns.
      :winke:

      Im Zweifel fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker!!
    • Bei mir ging der Vertrag letztes Jahr über den ACI, hatte da einen Stempel/urkundlichen Aufkleber(?) und die Gebühr. Die Gebühr richtete sich nach dem Kaufpreis, soweit ich weiß.

      Ist das dann "Notarersatz" oder hat der ACI ähnliche, oder die gleichen Rechte?

      Michael :winke:

      Gruß Michael :winke:
    • Der ACI ist die italienische Version des ADAC.

      Die haben und führen die Register und erstellen das so genannte Foglio Complementare bzw. Certificato di Proprieta` (Besitzurkunde)
      Der ACI arbeitet und ist auch der PRA (Pubblico Registro Automobilistico)

      nicht zu verwechseln mit dem Ufficio Provinciale della Motorizzazione Civile e T.C. (Behörde/Zulassungsstelle) die die dem Ministro dei Transporti unterliegt.
      Dort wird der Fahrzeugbrief (Carta di Circolazione per Autoveicolo) erstellt, wie ich schon schrieb durch Notar beantragt und durchgeführt. Da stehen Paar Techn. Daten und der Besitzer.
      Im hinteren Bereich kamen die Briefmarken (Bollo) für die Gebühr rein die bei Technischer Kontrolle u.ä. angefallen waren.

      Im ACI Zertifikat steht deutlich mehr drin und gibt Auskunft über Vorbesitzer und Kaufpreis. Auch was mit dem Fahrzeug ist oder war. Wer ein solches Fahrzeug in italia kaufe will,
      sollte sich immer ein aktuellen Auszug geben lassen, noch besser mit Vermerk dass das Auto nach DE verkauft ist!

      Geht zwar auch ohne, aber das kann zu den oben genannten Problemen führen!! Kommt halt auf die Behörde an und wer da gerade sitzt!!
      :winke:

      Im Zweifel fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker!!
    • ACI=ADAC.... das wusste ich soweit........

      Danke für die detaillierte Aufklärung!! :thumbsup:


      Passione500 schrieb:

      noch besser mit Vermerk dass das Auto nach DE verkauft ist!
      Bei mir ist der Verkäufer mein Freund/Bekannter, da war dann zwecks Nummernschild, Abmeldung in Italia schon mal eine gute Vorraussetzung für Ihn gegeben, er wusste, dass ich Ihm die Nummernschilder zurückschickte.

      Danke, Michael :winke:

      Gruß Michael :winke:
    • Ich hatte jetzt mehrfach Kontakt mir dem ACI der mir das Estratto zugeschickt hat mit dem Vermerk "Cessione della circolazione del veicolo per esportazione", was soviel heißt wie Auto wegen Export aus dem Verkehr gezogen.
      Des Weiteren bestätigte mir der ACI, dass dabei dann auch die Nummernschilder und das Certificato di proprieta eingezogen, bzw. vernichtet werden.

      Außerdem hatte ich noch eine "Unbedenklichkeitserklärung für die Zulassungsstelle" des Zollamtes (Originaldokument) weitergereicht.

      Leider bisher weiterhin ohne Erfolg. :(

      Der Kaufvertrag aus Italien an den ersten Besitzer in D liegt in Kopie ebenfalls vor und hat die entsprechenden Gebührenmarken (Notar vermutlich) mit drauf. Der Wagen wurde in D bisher noch nie zugelassen.

      Die Zulassungsstelle besteht jedoch weiterhin auf dem Weg eine Anfrage über das KBA an das Ministri di Transporti usw. zu stellen.

      Mehr als das oben beschriebene kann ich wohl nicht machen, also muß ich wohl nach den Jahren der Restaurierung nun nochmal auf die Ausführung der Berhördenwillkür warten: X(


      Passione500 schrieb:

      Carta di Circolazione per Autoveicolo
      zählt das mehr als das Certificato di Proprieta und ist es das auf was die Zulassungsstelle wartet, oder ist für die das Certificato wichtiger? ?(