Auf Sizilien angemeldetes Auto abmelden - was ist zu tun?

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    • Auf Sizilien angemeldetes Auto abmelden - was ist zu tun?

      Da mir netterweise das letzte mal so schnell und unkompliziert geholfen wurde, hier noch eine Frage.

      Durch Zufall hat mein Bekannter gestern auf Sizilien einen 500er gefunden, welcher zum Verkauf steht und in mein Beuteschema passt.

      Das Fahrzeug gehört einem älteren Herr, welcher den 500er seit über 20 Jahren auf sich angemeldet hat.

      Wie läuft das in Italien mit der Abmeldung? Wo geht man da hin und was benötigt man? Die Schilder und die (welche) Papiere? Was kostet so etwas?

      Wäre sehr dankbar für eine Antwort, falls sich einer auskennt.

      Mein Bekannter hätte noch Platz im LKW für den 500er.
    • wenn Du mit den Papieren auch die Schilder bekommst, dann kannst Du das Fzg. ( nach erfolgter HU Abnahme ) direkt in der BRD anmelden. It. Schilder u. Papiere werden dabei eingezogen.
      Wenn Du nur die Papiere hast, dann muß daraus erkennbar sein, wann die Abmeldung erfolgte.
      Ansonsten bekommst Du ein Problem. ;)
      L.G. "Marina"
    • Hallo,
      ich weis nicht ob sich in den letzten Jahren da etwas geändert hat!
      In Sizilien erkennt man die Ummeldung in D nicht an.
      Der nette Nonno wird die Steuer in Italien immer noch bezahlen müssen, da das Auto für die immer noch angemeldet ist.
      Wie ich hier schon mal geschrieben, habe kam die Mahnung bestimmt 4 Jahre danach immer noch.
      Der mögliche Weg ist entweder das Fahrzeug da Abmelden, da werden aber Schilder und Papiere vernichtet (quasi Verschrottet),
      du bekommst dann Kopien der Papiere zum anmelden in D.
      Wir hatten uns in D bei der Zulassungsstelle informiert, für die kein Problem.
      Wir hatten das Problem das abmelden im Italien nur mit den org. Schildern und Unterlagen geht, nur die wurden nach Flenzburg geschickt.

      Grüße Tini
    • Tini, mal ganz blöd gefragt. Sollte ich so ein Fahrzeug kaufen und hier eine gültige HU machen und damit das Fahrzeug in Deutschland bei der Zulassungsstelle anmelden können, dann ist das doch das Problem des Verkäufers in Italien, oder? Sicher ist das beste, das alles vorab für beide Seiten zu klären, mich interessiert es nur mal.

      Oder kommen die Italiener dann auf mich in Deutschland zu, da ich nun das Auto besitze?
    • Hallo,
      hie in D werden die dich nicht aus Italien anschreiben.
      Für die dortigen Behörden ist das immer noch auf den "alten" Besitzer angemaldet.
      In unserem Fall war das die Familie in Italien.

      Ich habe in Sizilien einen 500 entdeckt der da schon sehr lange in einer Scheune stand.
      Die Besitzverhältnisse waren auch sehr unklar, deshalb habe ich die Finger davon gelassen.
      Das krasse daran ist, wenn ich den ab, um oder anmelden würde, müssten die Steuern rückwirkend bezahlt werden bis zu dem Jahr der letzten Zahlung.

      Gruß Tini
    • laut meinem Wissen gibt es hier in Deutschland irgendwelche Vermittlungsagenturen die mit den Italienischen Behörden zusammenarbeiten und die Abmeldung in Italien für einen übernehmen, natürlich gg. Bezahlung. An sich verhält es sich so wie tini schon schrieb. Die Abmeldung muss eigentlich der Italiener selbst machen deswegen wurde es auch die letzten Jahre etwas komplizierter die Fahrzeuge gleich zu kaufen und außer Landes zu bringen. Denn wenn einen in so nem Fall die Bundespolizei kontrolliert kann es den Verdacht der Steuerhinterziehung sowie zollrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Einige italienischen Behörden(je nach Region) sind mittlerweile auch an dem punkt die bereits außer Landes geschafften Autos nicht mehr abzumelden wegen dem Verdacht der Steuerschuldverschleierung. Das beste ist du bekommst in Italien ein Auto was abgemeldet ist und nimmst es mit oder hast die Zeit dich selbst darum vor Ort zu kümmern....dann hier in D ne Abnahme machen lassen nach P.21 und vorher TÜV-Konformität herstellen. (Warnblinker und Beleuchtung um-/nachrüsten)
    • Steuer (bollo) in Italien

      Ein paar Infos zu dem Steuer"problem": in Italien gibt es zwei Arten von Automobilsteuern: Besitzsteuer (bollo oder tassa di proprietà) und Zirkulationssteuer (bollo di circolazione).
      Da die alten 500er historische Autos sind (macchine d'epoca, älter als 30 Jahre), sind sie von der Besitzsteuer befreit. Die Zirkulationssteuer (knapp 30€/Jahr) muss nur bezahlt werden, wenn das Fahrzeug auch (auf öffentlichen Straßen) bewegt wird. Insofern sollte der ehemalige Besitzer keine Steuern zahlen müssen...
      Ich habe meinen 500er (in Italien zugelassen) dieses Jahr erstmals wieder bewegt, nachdem er 7 Jahre stillgestanden ist und keine Steuern bezahlt wurden, und weder ich noch der ehemalige Besitzer mussten etwas für diese Jahre nachzahlen... :D
      (natürlich ist es trotzdem besser, den Wagen für den Export abzumelden...)
    • einfach mit den kompletten Papieren u. den Kennzeichen in Deutschland auf das nächste it. Konsulat gehen. Dort wird man Euch weiterhelfen. Ich habe vor Jahren auf diese Weise mal ein deutsches Auto in Spanien auf einem deutschen Konsulat abgemeldet.
      L.G. 8)