H Kennzeichen kein Saisonkennzeichen

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    • chr-jakob schrieb:

      Giannini590GTS schrieb:

      was ist denn da zu tun
      Die Frage ist, wann das in Kraft tritt.

      Habe gerade mal in Kassel bei der Zulassungsbehörde angerufen,
      die wussten von nichts ... das KBA ebenfalls nicht :doof:

      Na ja - die Info muß doch erst mal über die Hierarchiekaskade nach unten laufen. Das dauert halt, bis es zum Sachbearbeiter vor Ort durchgesickert ist. Es sei denn, er interessiert sich wirklich für seine Aufgabe und hat sich extern informiert. Eher unwahrscheinlich :sleeping: .
      Gruß

      Udo

      Fiat ABARTH 595 *XXXX*

    • OLDTIMERKENNZEICHEN JETZT AUCH ALS SAISONKENNZEICHEN

      Oldtimerkennzeichen können nun auch als Saisonkennzeichen ausgeführt werden. Diese Regelung wurde am 10.02.2017 vom Deutschen Bundesrat in letzter Instanz verabschiedet.
      In der 953. Sitzung des Bundesrats beschloss dieser die in Drucksache 770/16 vorgeschlagene Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. In der schwerpunktmäßig auf die internetbasierte Zulassungsform eingehenden Verordnung wird u. a. auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Oldtimer mit H-Kennzeichen auch Anspruch auf ein Saisonkennzeichen haben. So heißt es auf Seite 3 der Verordnung:
      § 9 Absatz 3 [der bisherigen Verordnung, Anmerkung des Verfassers] wird wie folgt geändert:
      a) Satz 4 wird wie folgt gefasst.
      Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 […] können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“
      Zu den möglichen Veränderungen bei den Einnahmen der Kraftfahrzeugsteuer wird ausgeführt:
      Infolge der Klarstellung in der FZV, dass Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen ausgeführt werden können, ist von einer großen Inanspruchnahme dieser Kombination auszugehen. Dies hat Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer zur Folge.
      Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass die Möglichkeit des Saisonkennzeichens von Oldtimerfahrern stark genutzt wird.
      In den Kommentierungen zu den Änderungen der FZV wird auf das Thema wie folgt eingegangen:
      Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 9 Abs. 3 FZV)
      Mit der Neufassung von Satz 4 soll klargestellt werden, dass die Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist. Stimmen in der Literatur hatten anderes aus einer älteren Gesetzesbegründung hergeleitet. Für ein Verbot dieser Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich.
      Im Rahmen der Anhörung zu dieser Änderungsverordnung hatte sich der Verband der Automobilindustrie (VDA) weiterhin dafür eingesetzt, die Neuregelung für die Kurzzeitkennzeichen zu überdenken. Diese sieht u. a. vor, dass als Voraussetzung für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens eine gültige HU nach § 29 StVZO nachgewiesen werden muss. Diesem Vorschlag wurde vom Gesetzgeber nicht entsprochen
    • Servus zusammen,
      Habe soeben eine Mail von der örtlichen Zulassungsstelle erhalten:

      leider können wir Ihnen hierüber noch keine Informationen geben.

      Die Regelung wurde erst am 10.02.2017 im Deutschen Bundesrat verabschiedet.
      Erst nach Inkrafttreten des Gesetzes kann dieses auch angewandt werden.
      Hierzu bedarf es jedoch noch einer Änderung bzw. Anpassung unserer Software.
      Ab wann dies möglich sein wird können wir Ihnen heute noch nicht mitteilen.

      Bezüglich der Höhe der Kraftfahrzeugsteuer bitten wir Sie, sich zu gegebener Zeit mit dem Hauptzollamt Singen –Dienstsitz Immendingen- (Tel.: 07731/8205-3502) in Verbindung zu setzen.


      Grüße
      Manuele
    • Moin
      Man, was für eine Menge an Infos und Neuigkeiten.
      Vielleicht klappt es ja dann noch bis zum April.
      Danke und
      LG
      Guido
      Der Bianchina Fahrer sucht :
      Fiat 850 Vorderachskörper inklusiv Blattfeder.
      Autobianchi Blech Teile aller Art.
      Giannini Aluventildeckel mit Giannini Aufschrift.
      :auto: :bier:
    • chr-jakob schrieb:

      Und ich dem Bundesverkehrsministerium
      Hat mir der nette Herr vom KBA empfohlen ... bin gespannt
      So, ich habe heute eine Antwort erhalten:

      Sehr geehrter Herr Jakob,

      vielen Dank für Ihre E-Mail.

      Eine Regelung, dass das Oldtimerkennzeichen zukünftig auch als Saisonkennzeichen ausgestaltet werden kann, ist Bestandteil der Dritten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Dieser Verordnung hat der Bundesrat am 10. Februar 2017 zugestimmt. Derzeit wird die Verkündung der Verordnung vorbereitet, sie erfolgt voraussichtlich im März 2017. Die in Rede stehende Regelung wird ein halbes Jahr nach Verkündung der Verordnung im Bundesgesetzblatt, also voraussichtlich am 1. Oktober 2017, in Kraft treten.

      Mit freundlichen Grüßen
      Im Auftrag

      Katja Schulz

      Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
      Referat K 14 - Bürgerservice und Besucherdienst
      Invalidenstraße 44
      10115 Berlin
      Tel.: 030 2008 3060
      Fax: 030 2008 1942
      E-Mail:
      buergerinfo@bmvi.bund.de
      Internet: www.bmvi.de


      Wenn die Regelung tatsächlich zu Oktober in Kraft tritt,
      werden die Warteschlangen bei der Zulassungsstelle nicht kürzer :popcorn:
      Viele Grüße, Christian :roll:

      Videos von Ausfahrten findet ihr hier. Viel Spaß!
    • Ich mache Online einen Termin und brauch dann nichtmal ne Nummer ziehen und bin 10min später wieder raus :winke:

      Wäre ja wirklich schön, wenn es so kommt.
      Hat man dann wirklich beide "Vergünstigungen" (freie Fahrt in Umweltzonen und nur die angemeldeten Monate zu bezahen)?

      Ich hab da immer noch Bedenken, schliesslich würden dem Staat ja dann evtl. Einnahmen entgehen, und dies wird doch immer
      irgendwie mit anderen Möglichkeiten wieder ausgeglichen...
    • Quattro Pazzo schrieb:

      Ich mache Online einen Termin und brauch dann nichtmal ne Nummer ziehen und bin 10min später wieder raus :winke:

      Wäre ja wirklich schön, wenn es so kommt.
      Hat man dann wirklich beide "Vergünstigungen" (freie Fahrt in Umweltzonen und nur die angemeldeten Monate zu bezahen)?

      Ich hab da immer noch Bedenken, schliesslich würden dem Staat ja dann evtl. Einnahmen entgehen, und dies wird doch immer
      irgendwie mit anderen Möglichkeiten wieder ausgeglichen...
      Nummern gibt's hier auch, man sitzt aber mal locker ne Stunde und länger.

      Steht man bei Öffnung vor der Tür, wartet da schon ne Schlange von 10, 15 Leuten.

      Jetzt aber zu der anderen Sache ...

      Ja, lt. einem Artikel soll man beide Vergünstigungen haben.
      Wobei schon die Frage ist, ob bzw. auf welche Monate man "verzichten" will ...
      Bin in den letzten beiden Jahren bspw. an den Weihnachtsfeiertagen bei schönstem, salzfreien Wetter gefahren.
      Viele Grüße, Christian :roll:

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    • Der ADAC hat mal beim BMVI nachgehakt:


      ADAC schrieb:

      9.3.2017: Update zur unserer Information vom 24.2.2017
      - Das Verkehrsministerium hat uns informiert, dass die Kombination Oldtimer-kennzeichen u. Saisonkennzeichen ab Oktober 2017 wirksam wird.
      - Eine Kombination von roten Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen wird weiterhin nicht zulässig sein.
      Weitere Details sind im angehängten Dokument.
      Dateien
      12. Berliner Fiat 500 Treffen
      8.-10. August 2014
      Schön wars, Nachlese unter www.panini-radente.de
    • fabi schrieb:

      Der ADAC hat mal beim BMVI nachgehakt:

      ADAC schrieb:

      9.3.2017: Update zur unserer Information vom 24.2.2017
      - Das Verkehrsministerium hat uns informiert, dass die Kombination Oldtimer-kennzeichen u. Saisonkennzeichen ab Oktober 2017 wirksam wird.

      Da war das Forum (mal wieder) schneller :D

      chr-jakob schrieb:

      So, ich habe heute eine Antwort erhalten:
      ... also voraussichtlich am 1. Oktober 2017, in Kraft treten.
      Da hätte der ADAC doch einfach hier abschreiben können, dann hätte der das auch schon am 22. 2. gewusst.
      All parts must swim in oil :roll:
    • Giannini590GTS schrieb:

      und schon einer ummelden
      Hab die Tage in einer Oldtimerzeitschrift einige Leserbriefe gelesen,
      dass viele Zulassungsbehörden wohl noch gar nicht so weit sind.

      Man muss sich eh die Frage stellen ... wenn ich mal an das gestrige Wetter denke :sun: (Oktober, blöd bei 4-9 :D ) ... welche "Saison" überhaupt (noch) sinnvoll ist.
      Bei unserem Hobby, wo genug Geld "versenkt" wird, sind mir die paar Euro egal, verglichen mit der Situation mich ggf. ärgern zu müssen, dass ich bei schönem Wetter nicht fahren darf.
      Viele Grüße, Christian :roll:

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