Fehlendes Lenkradschloss und der TÜV

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    • Fehlendes Lenkradschloss und der TÜV

      Hallo zusammen und erstmal ein Lob an dieses Forum. Ich habe bisher einige interessante Dinge gelesen.

      Nun zu meinem Problem:

      Wir haben uns einen 500 F aus Italien gekauft (zwar in Deutschland gekauft, aber noch nie hier zugelassen). Also ab zum TÜV (da man uns sagte, in NRW dürfe nur der TÜV die Vollabnahme machen). Eine kleine Mängelliste, die schnell behoben wurde und ein scheinbar größeres Problem. Der TÜV Prüfer bemängelt die fehlende Diebstahlsicherung und würde die Kralle eintragen, wenn wir ein Schreiben beibringen, welches bescheinigt, dass eine Umrüstung auf Lenkradschloss unmöglich sei. Ich habe bisher mit einigen Fiat-Händlern gesprochen, mit FIAT Deutschland (CustomerCare), aber niemand bescheinigt offiziell, dass die Umrüstung mangels Teileverfügbarkeit nicht möglich sei (auf eine abschliessende Antwort von FIAT warte ich noch). Ich sollte dort die Teilenummer nennen und dann würde man suchen.

      Als Alternative haben wir überlegt die Nachprüfung bei einem anderen TÜV machen zu lassen, aber dort hat man dann das Datenblatt nicht und müsse "von Vorne anfangen".

      Meine Bitte/Frage an euch, hat einer jemals eine solche Bescheinigung bekommen und könnte sie mir zur Verfügung stellen, oder hat ein solches Datenblatt für einen Fiat 500 Bj 67?

      Vielen Dank im Voraus.

      Gruß aus dem Bergischen.
    • da die Umrüstung möglich ist, und auch Teile verfügbar sind wird es ein solches Schreiben vermutlich nicht geben.

      aber dieses mit der Lenkradkralle haben auch schon einige hier eingetragen bekommen.

      abschließbaren Schalthebel gibt es auch noch.

      hab ich eben in der Infothek gefunden

      Klick
    • Bei mir hat das den Prüfer bei der Vollabnahme nach § 21 überhaupt nicht interessiert bzw. gestört. Die Lenkradkralle lag im Beifahrerfußraum, aber ich glaube, er hat sie nicht mal gesehen. :whistling:

      Gruß
      Michael
      Smart ForTwo (2019), SEAT Arona FR, 79er Buick Riviera Coupé S V8
    • Wäre vielleicht möglich über Ausnahme Genehmigung des KBA so wie bei kleinem Nummernschild.
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    • Die Kralle trägt er dir nicht ein, weil es eine lose Diebstahlsicherung ist. Was währe denn wenn du die Kralle fest mit einem Drahtseil am Auto verbindest?

      Bei meinem Fifi ist, obwohl aus deutscher Produktion, kein Lenkradschloss drin und hat bis dato niemanden gestört.

      Lenksäule inkl. Schloss hab ich noch und würde ich mich für 380€ davon trennen.
    • Dito, bei unserem 500 D war das weder bei der Volkabnahme (Import aus Italien) noch bei den beiden Folgeterminen ein Problem!
      Gnomo, 500 D, Bj. 1964 in dunkelblau
      Gnomos bester Kumpel: Saab 96, 2-Takt (1961) aus Nordschweden
      Auch echte Italiener: Vespa PX 125 (81) und V50 Special (71)

      Achtung: Ich bremse auch für grosse Autos!
    • Sicherung gegen unbefugte Benutzung

      CIMG6514.JPGWas du benötigst ist eine Sicherung gegen unbefugte Benutzung. Das muss nicht zwingend ein Lenkradschloss sein Ein Schalthebelschloss wäre auch möglich ( Schalthebel wir iin Rückwärtsgangposition abgeschlossen)
      Achtung!Beiträge können Spuren von Ironie,Uran,purer Boshaftigkeit,Fachwissen und Erdnüssen enthalten!
    • Vorab schon mal vielen Dank für die Tipps.

      Also eine Umrüstung möchte ich eigentlich vermeiden... Die entsprechende Lenksäule gibt es soweit man mir mitgeteilt hat, nicht als Neuteil; somit baut mir kein Fiathändler soetwas mit Garantie ein und gibt mir diese Aussage aber nicht offiziell, damit mein TÜV-Prüfer etwas in der Hand hätte.

      Alternativ müsste ich das selbst machen (traue ich mir zwar zu, finde es aber widersprüchlich, etwas Gebrauchtes einbauen zu müssen und somit auch noch den Originalzustand zu verändern). Die Eintragung mit der "Kralle als loses Zubehör" kennt er ja auch und würde er auch machen, aber eben nur gegen ein offizielles Schreiben. Und wir ihr ja geschrieben habt, ist es ja theoretisch möglich, aber praktisch nicht vom einem autorisierten Händler durchzuführen.

      Es ist aber wohl Auslegungssache des Prüfers und da habe ich wohl ein wenig Pech gehabt...

      Hat denn jemand so ein Datenblatt? Evtl. würde ich damit zum nächsten Prüfer fahren (ist ja eigentlich eine Nachprüfung, aber ohne Datenblatt gibt es die Vollabnahme dann nicht).
    • ich hatte diese Kralle hier vom ADAC (inzw. verkauft) und nie Probleme beim TÜV, habe ich in Italien auch schon oft in geparkten 500ern gesehen:

      adac-shop.de/Fahrzeugzubehoer/…o-Diebstahlsicherung.html

      Übrigens, wenn dein Auto Bj. 67 ist, weshalb möchtest du eine neue Lenksäule und keine alte? Eine gebrauchte für Zündschloss habe ich noch abzugeben.

      Lenksäulen.JPG 500er hier die in der Mitte, unten 126, (oben müsste 600er sein, bin mir aber nicht mehr sicher)
    • Klaus schrieb:

      Eine Bloster-Lenkradkralle ginge auch: eBay 222594156892
      Gab es deswegen schon Probleme beim TÜV?

      Bodensee_Ralf schrieb:

      Ich würde erst ma damit zum TÜV gehen, weil wenn der Ahnung hat, dann kommst du nach der Montage nicht mehr durch die HU.
      Du kannst bei laufenden Motor, fahrend, das Lenkrad blockieren.
      Oder ist das bei dem anders?

      cinquecento63 schrieb:

      geht doch bei jeder Lenkradkrallewarum sollte es verboten sein, ich muss sogar eine mitführen...

      Bodensee_Ralf schrieb:

      Schon, aber nur wenn der Motor aus ist und der Schlüssel abgezogen wird.
      Ich zitiere nur den TÜV ing.
    • Piefke schrieb:

      Vorab schon mal vielen Dank für die Tipps.

      Also eine Umrüstung möchte ich eigentlich vermeiden...

      In den Papieren meiner beiden Fiats ( in Italien produziert ) ist eingetragen:
      "Diebstahlsicherung durch loses Zubehör" Dies hat der junge Prüfer erst auf meinen Hinweis den Daten hinzugefügt. Ggf. wird auch ergänzt: "Ausn. Gen. gem. § 70 StVZO von § 38A StVZO am xx.xx.xx durch Kreis / Stadt xxxxx erteilt".

      Viel Erfolg !
      Gruß

      Udo

      Fiat ABARTH 595 *XXXX*

    • Mein Ziel ist es ja eigentlich, nichts am Auto zu ändern (schon gar nicht weg vom Original) und die Kralle eingetragen zu bekommen.

      Die Argumentation meines Prüfer ist, er müsse bei einer Prüfung seiner Abnahmen belegen können, warum er so eine Ausnahmeregelung erteilt hat. Dafür benötige er ein offizielles Schreiben.

      Auf das Angebot der gebrauchten Säule werde ich gerne zurück kommen, wenn ich tatsächlich umrüsten muss und keine der anderen Lösung (WASO Sperrwolf, ist wohl schwer zu bekommen) funktioniert. Ich möchte auch keine neue Säule verbauen, nur wenn der TÜV eine Umrüstung verlangt und die neuen Teile nachweislich nicht zu beschaffen sind, wird er auch die Kralle eintragen.

      Wenn ich es bis zum Ablauf der Nachprüfungsfrist nicht schaffe, muss ich sowieso neu starten und dann werde auf jeden Fall einen anderen Prüfer aufsuchen.
    • Genau so war es ....Er muss die Ausnahme Genehmigung in das Gutachten schreiben. Den Prüfung übernimmt mittlerweile die Zulassungsstelle.
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    • maggiebibi schrieb:

      Klaus schrieb:

      Eine Bloster-Lenkradkralle ginge auch: eBay 222594156892
      Gab es deswegen schon Probleme beim TÜV?

      Bodensee_Ralf schrieb:

      Ich würde erst ma damit zum TÜV gehen, weil wenn der Ahnung hat, dann kommst du nach der Montage nicht mehr durch die HU.
      Du kannst bei laufenden Motor, fahrend, das Lenkrad blockieren.

      Das kann man doch wegdiskutieren. Das Lenkrad lässt sich bei jedem Auto während der Fahrt blockieren wenn man den Schlüssel abzieht. Ob dann noch der Motor läuft oder nicht ist bei 100 km/h oder mehr völlig unwichtig. Man landet dann mit Sicherheit neben der Straße oder sonstwo.
      All parts must swim in oil :roll: