spiderspezi schrieb:
gurtplicht für oldtimer ab 1974
All parts must swim in oil
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spiderspezi schrieb:
gurtplicht für oldtimer ab 1974
Unsere 500er haben Verankerungen ab Werk und müssen daher ab EZ 4/70 nachgerüstet werden. Leider weiß das sogar mancher TÜV-Prüfer nicht.Ab dem 01.01.1976 mußten alle PKW's die seit dem 01.04.1970 erstmals zugelassen wurden und über verankerungen verfügen bis zum 01.01.1978 mit Sicherheitsgurten ausgerüstet worden sein
Damit ist offensichtlich die Anlegepflicht gemeint. Diese existiert aber auch dann nicht, wenn Gurte eingebaut sind, denn ...Bei Fahrzeugen die vor dem 01.04.1970 erstmals zugelassen worden sind (...) sind von der Gurtpflicht befreit. Außer es sind bereits Gurte eingebaut.
Nicht vorgeschriebene Gurte müssen also nicht angelegt sein. Und da vor EZ 4/70 keine Gurte vorgeschrieben sind, müssen sie, obwohl evtl. vorhanden, nicht angelegt sein. Wobei das nur der rechtliche Rahmen ist. Sinnvoll ist es natürlich in allen Baujahren Gurte einzubauen und diese auch immer zu benutzen.§21a StVO sagt: Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.
Quelle: dejure.org/gesetze/StVO/21a.html
spiderspezi schrieb:
hey
gurtplicht für oldtimer ab 1974
gruss
spiderspezi
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gerl500ebs † ()