Hallo zusammen,
nächsten Dienstag steht bei mir TÜV an.
Da ich kein Lenkradschloss habe, hab ich mir eine Lenkradkralle besorgt.
Beim letzten TÜV (bevor ich ihn gekauft habe), hat das wohl niemand interessiert.
Korrekterweise muss ja nun die Lenkradkralle als "loses Zubehör" über eine Ausnahmegenehmigung eingetragen werden, richtig?
Heißt eintragen, zwingend in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung)?
Oder reicht es aus, wenn ich die "Genehmigung vom TÜV" mitführe?
In Hessen gibt es ja leider noch die Bündelungsbehörde,
die Eintragungen nicht einfacher macht.
Wenn ich den Weg gehen müsste, was passiert in der Zwischenzeit?
Bestehe ich den TÜV, bekomme ich eine Plakette und die Eintragung?
Danke & viele Grüße,
Christian
nächsten Dienstag steht bei mir TÜV an.
Da ich kein Lenkradschloss habe, hab ich mir eine Lenkradkralle besorgt.
Beim letzten TÜV (bevor ich ihn gekauft habe), hat das wohl niemand interessiert.
Korrekterweise muss ja nun die Lenkradkralle als "loses Zubehör" über eine Ausnahmegenehmigung eingetragen werden, richtig?
Heißt eintragen, zwingend in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung)?
Oder reicht es aus, wenn ich die "Genehmigung vom TÜV" mitführe?
In Hessen gibt es ja leider noch die Bündelungsbehörde,
die Eintragungen nicht einfacher macht.
Wenn ich den Weg gehen müsste, was passiert in der Zwischenzeit?
Bestehe ich den TÜV, bekomme ich eine Plakette und die Eintragung?
Danke & viele Grüße,
Christian