Ausnahmegenehmigung §38a - Ablauf in Hessen

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    • Ausnahmegenehmigung §38a - Ablauf in Hessen

      Hallo zusammen,

      nächsten Dienstag steht bei mir TÜV an.

      Da ich kein Lenkradschloss habe, hab ich mir eine Lenkradkralle besorgt.
      Beim letzten TÜV (bevor ich ihn gekauft habe), hat das wohl niemand interessiert.

      Korrekterweise muss ja nun die Lenkradkralle als "loses Zubehör" über eine Ausnahmegenehmigung eingetragen werden, richtig?

      Heißt eintragen, zwingend in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung)?
      Oder reicht es aus, wenn ich die "Genehmigung vom TÜV" mitführe?

      In Hessen gibt es ja leider noch die Bündelungsbehörde,
      die Eintragungen nicht einfacher macht.

      Wenn ich den Weg gehen müsste, was passiert in der Zwischenzeit?
      Bestehe ich den TÜV, bekomme ich eine Plakette und die Eintragung?

      Danke & viele Grüße,
      Christian
      Viele Grüße, Christian :roll:

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    • Hallo chr-jakob,

      bei meinem 500 hat es nicht gestört keine Kralle zu haben. Ich glaube es kommt sehr stark auf den Tüv Prüfer und seine Laune an. Ist das mit der Kralle überhaupt Tüv relevant, eher was für Versicherung wegen Diebstahlschutz, andererseits lässt sich das Lenkrad auch leicht abschrauben...
      Was ist das mit der Bündelungsbehörde, ich muss den Motor bei meinem entfernen (siehe öliger Motor) und will nun einen 650er einbauen und da das Auto ja schon Vollabnahme hatte spiele ich mit dem Gedanken den Motor einzubauen, sieht doch eh fast gleich aus.. hoffentlich liest der TÜV nicht mit. <X
    • giallo schrieb:

      Ist das mit der Kralle überhaupt Tüv relevant, eher was für Versicherung wegen Diebstahlschutz, andererseits lässt sich das Lenkrad auch leicht abschrauben...
      Ja, ist es.

      Lt. §38a StVZO müssen PKWs mit EZ nach 01.01.1962 eine Diebstahlsicherung haben.

      Hat man kein Lenkradschloss, ist eine Kralle als "loses Zubehör" über eine Ausnahmegenehmigung möglich,
      wie es PKW mit EZ vor dem o.g. Datum haben müssen.

      Dass es im Endeffekt Vorteile bei der Versicherung bringt, mag sein.
      Viele Grüße, Christian :roll:

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von chr-jakob ()

    • giallo schrieb:


      Was ist das mit der Bündelungsbehörde, ich muss den Motor bei meinem entfernen (siehe öliger Motor) und will nun einen 650er einbauen und da das Auto ja schon Vollabnahme hatte spiele ich mit dem Gedanken den Motor einzubauen, sieht doch eh fast gleich aus.. . <X

      Bei meinem 650er-Motor ist am Zylinderkopf fett "650" eingestanzt / eingegossen. Das sieht ein Blinder mit Krückstock.
    • fish schrieb:

      Bei meinem 650er-Motor ist am Zylinderkopf fett "650" eingestanzt / eingegossen. Das sieht ein Blinder mit Krückstock.
      ... das war das mein Prüfer. :whistling:
      Ich wusste das mit dem Lenkradschloss nicht und der Prüfer hat "Diebstahlsicherung lose im Wagen" reingeschrieben. Wurde bis jetzt nicht kontrolliert. :thumbsup:
      Menschen, die keine Ironie verstehen, find ich super!
    • Erfahrung TÜV Hessen

      Hallo zusammen,

      wie schon bei der Eröffnung des Threads angedeutet,
      stand bei mir der TÜV an.

      Möchte kurz meine Erfahrungen schildern,
      auch zum Thema "lose Diebstahlsicherung".

      Ich war mehr als positiv von dem Prüfer überrascht,
      ein sehr freundlicher und umgänglicher Typ.

      In Hessen liest man immer wieder von "engstirnigen Prüfern" und verärgerten Kunde.
      Dies kann ich in meinem Fall überhaupt nicht bestätigen.

      Die gekaufte Lenkradkralle war für ihn ausreichend.
      TÜV bestanden, ohne Mängel :thumbsup:

      Viele Grüße,
      Christian
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    • Moin,
      es gibt immer solche und solche bin mal gespannt wenn ich in ca.3Wochen mit meinem 500er zur Vollabnahme will.....! Fahre deswegen zu einem Bekannten in die Werkstatt in die ein Tüvler kommt.Will gar nicht dabei sein habe ich bei der Vollabnahme meines Deutz Bj.52 auch so gemacht! Mag den Tüv nicht besonders drum fahre ich mit meinen Alteisen alle 2 Jahre zur KÜS oder wie die heissen. Der Prüfer kennt mich mittlerweile und so geht das ganz entspannt zu...

      Gruss vom

      Don
    • Einige meiner 500er haben kein Lenkradschloss.
      Nach einer Kralle o.ä. hat noch nie jemand gefragt.
      Vermutl kommen die gar nicht erst auf die Idee das zu kontrollieren, weil
      das eh "jedes" Auto hat.
      Auch bei den Vollabnahmen hab ich da nie was zeigen müssen.
      Aber ich bin auch nicht aus Hessen...
    • Ich habe zwar bei der Vollabnahme eine mit gehabt, seit dem liegt die im Keller und wurde auch nie mehr gefragt.
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    • so hypotheoretisch ist das nicht, es gibt Leute die erzählen alles , auch dinge nach denen die gar nicht gefragt werden.
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