chr-jakob schrieb:
Ja, ist es.giallo schrieb:
Ist das mit der Kralle überhaupt Tüv relevant, eher was für Versicherung wegen Diebstahlschutz, andererseits lässt sich das Lenkrad auch leicht abschrauben...
Lt. §38a StVZO müssen PKWs mit EZ nach 01.01.1962 eine Diebstahlsicherung haben.
Hat man kein Lenkradschloss, ist eine Kralle als "loses Zubehör" über eine Ausnahmegenehmigung möglich,
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