Hilfe TÜV Nord in Essen

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    • Hilfe TÜV Nord in Essen

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      Hallo liebes Fiat Forum,

      ich bin super frisch hier im Forum und hoffe auf Eure Erfahrung mit meinem im Titel schon angedeuteten Problemchen.

      Ich habe einen beigen Fiat 500 L von einem Freund aus Südtirol gekauft. Der Wagen ist restauriert und sieht einfach herrlich aus. Ein Traum in beige :)

      So nun soll der Fiat natürlich auch auf deutschen Straßen fahren und deshalb war ich gestern beim TÜV Nord. Angeblich darf nur dieser die Vollabnahme sowie das Oldtimergutachten machen dürfen?! Stimmt das?

      Der Prüfer hat mir nun u.a. folgende Mängel aufgelistet:

      -Scheibenwaschanlage ohne Funktion
      -Standlicht und Blinker in einer Leuchte sind unzulässig
      -Blinker vorne rechts und links in der Farbe unzulässig (derzeit weiß)
      -Warnblinkanlage fehlt

      Nun die Frage: Kennt Ihr derlei Anmerkungen der TÜV Prüfer?

      Die Scheibenwaschanlage ist ja im Grunde nur eine Pumpe, die dann irgendwann ein bisschen Wasser aus den Düsen schießt.
      Wirklich super funktioniert die doch nie und nimmer!

      Das Standlicht und Blinker in einer Leuchte beim 500 sind ist doch auch normal und so auch immer im Original gewesen? Darf der Prüfer sowas anmerken und als Mangel bezeichnen?

      Das die Blinker nun mal weiß und nicht orange sind ist auch schon immer im Original so gewesen. Gut, ein Ersetzen der Lampen oder das Installieren einer orangenen Kappe ist ja nicht das Ding. Doch dann wird auch das Standlicht orange......

      Seit wann hat ein 500 er eine Warnblinkanlage? Muss hier tatsächlich eine installiert werden?!?

      Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig mit Eurer Erfahrung weiter helfen und freue mich über jede hilfreiche Antwort.

      Man muss dazu sagen, dass der Prüfer wirklich den Eindruck machte er würde nur gern im Keller lachen, wenn es keiner sieht. Könnt Ihr mir einen anderen TÜV empfehlen? Muss ich wirklich zum TÜV Nord?

      Vielen vielen Dank schon mal im Voraus.

      Viele Grüße
    • Da hat der Graukittel wohl Recht:
      • Scheibenwisch-wasch: Bring das in Ordnung. Wenn da oben Wasser ankommmt wirds gut sein.
      • Bemühe mal die Suche nach Standlicht / Scheinwerfer. Bau das einfach um. Fertig.
      • Blinker: Ohne Standlicht machst du entweder gelbe Kappen drauf oder gelbe Birenn rein
      • Warnblinkanlage muss, baujahrabhängig, in den L
      So und nun die Anderen.... :thumbup:
      Das Leben ist viel zu kurz für ein langes Gesicht. :D
      Logbuch Dette
    • gisberto schrieb:

      -Scheibenwaschanlage ohne Funktion
      -Standlicht und Blinker in einer Leuchte sind unzulässig
      -Blinker vorne rechts und links in der Farbe unzulässig (derzeit weiß)
      -Warnblinkanlage fehlt
      Scheibenwaschanlage muss natürlich funktionieren und sie tut's auch, wenn alles in Ordnung ist. Meist ist der Gummiball kaputt/rissig.

      Die anderen Sachen musst du um- bzw. nachrüsten, damit das Auto den deutschen Vorschriften entspricht. Da kann der TÜV-Prüfer nix dafür, das ist halt so. Ist aber kein großes Problem, lässt sich leicht machen.
      Hast er nicht das fehlende Lenkradschloss bemängelt?
      All parts must swim in oil :roll:
    • gisberto schrieb:

      Wie habt Ihr das denn mit der Warnblinkanlage gelöst?
      Da gibt es zwei Möglichkeiten:

      Universal-Nachrüstsatz oder Warnblinkanlage, wie sie im 500R drin war.
      Das erste kann man kaufen (webshop.fiat500126.com/katalog…achruesten_-incl-schalter, webshop.fiat500126.com/katalog…achruesten_-incl-schalter), das zweite macht etwas Arbeit, sieht aber hübscher aus.
      All parts must swim in oil :roll:
    • ist doch alles nur Kleinkram,.......


      gisberto schrieb:

      Scheibenwaschanlage ohne Funktion
      das die funktionieren sollte, das sollte eigentlich klar sein

      Dreck in den Düsen, Pumpe kaputt oder falsch angeschlossen sind die häufigsten Ursachen neben kein Wasser drin.


      gisberto schrieb:

      Standlicht und Blinker in einer Leuchte sind unzulässig
      Problem ist die Farbe
      in Deutschland muss das Standlicht weiß und der Blinker gelb sein.
      kriegt man in einer Lampe nur mit mogeln hin
      aus dem Grund ist bei Deutschen 500er das Standlicht im Scheinwerfer.

      gisberto schrieb:

      Blinker vorne rechts und links in der Farbe unzulässig (derzeit weiß)
      wie schon erwähnt, gelb ist angesagt in Deutschland (Leuchtmittel oder Kappe tauschen)


      gisberto schrieb:

      Warnblinkanlage fehlt
      auch die ist nun mal vorgeschrieben, Nachrüsten ist kein Problem.
      da gibt es die unterschiedlichsten Lösungen, ich bevorzuge die originale.
      (mit der Suche wirst du da schnell fündig werden)

      sei Froh das er nicht mehr zu Meckern hatte.
    • Ich sage schon einmal vielen lieben Dank für die zahlreichen, informativen und schnellen Antworten.

      Dann mache ich mich mal ran...und ich dachte der Prüfer hat Haare auf den Zähnen.
    • Hallo,

      mein 500 L, Bj.70,wurde als 1. Zulassung in DE beim TÜV-Süd, Eggenfelden begutachtet.

      Deff. Scheibenwaschanlage nicht beanstandet.
      Weisses Standlicht mit Blinker auch kein Problem gewesen.
      Warnblinker mußte ich nachrüsten.
      Liegt wohl an der Laune des Prüfers :!:
      Viel Erfolg.
      Gruß Herbert
      ... bevor i mi aufreg is ma liaba wurscht ...
    • Muckl schrieb:

      Liegt wohl an der Laune des Prüfers :!:
      Weißer Blinker ist definitiv nicht erlaubt. Entweder hat er es nicht gesehen oder er wusste es nicht.

      Es gibt auch Prüfer, die verlangen beim Bj. 72 keine Gurte. An meinem Auto hat Prüfer schon mal eine Standard-AU (max. 3,5% CO) gemacht, obwohl ich einen KAT drin habe.
      Die Prüfer kennen sich i.d.R. mit nur modernen Autos im Detail aus. Die alten Übergangs- und Nachrüstvorschriften kennen viele nicht so genau und lassen daher aus Unwissenheit manchmal was durchgehen, was nicht sein dürfte.
      All parts must swim in oil :roll:
    • Klaus schrieb:

      Weißer Blinker ist definitiv nicht erlaubt. Entweder hat er es nicht gesehen oder er wusste es nicht.
      Ich ließ bei GTÜ, Lkr. Passau ein Wertgutachten erstellen und sprach ihn wegen dem weißen Blinker/Standlicht an.
      Er meinte nach einem Achselzucken, die seitlichen orangen Blinker reichen aus, da sie auch von vorne sichtbar sind.
      Ich hoffe das er sich bei der nächsten HU noch daran erinnert! ^^
      ... bevor i mi aufreg is ma liaba wurscht ...
    • Klaus schrieb:

      Muckl schrieb:

      Liegt wohl an der Laune des Prüfers :!:
      Weißer Blinker ist definitiv nicht erlaubt. Entweder hat er es nicht gesehen oder er wusste es nicht.

      Es gibt auch Prüfer, die verlangen beim Bj. 72 keine Gurte. An meinem Auto hat Prüfer schon mal eine Standard-AU (max. 3,5% CO) gemacht, obwohl ich einen KAT drin habe.
      Die Prüfer kennen sich i.d.R. mit nur modernen Autos im Detail aus. Die alten Übergangs- und Nachrüstvorschriften kennen viele nicht so genau und lassen daher aus Unwissenheit manchmal was durchgehen, was nicht sein dürfte.
      und wenn es einmal durchgerutscht ist kann es sein des es bei der nächsten HU beanstandet wird.

      bei dieser Standlicht / Blinker Sache, ich stecke die Kabel alle zwei Jahre für den Sachverständigen gerne mal eben um. :D
    • Udo500 schrieb:

      ... bei dieser Standlicht / Blinker Sache, ich stecke die Kabel alle zwei Jahre für den Sachverständigen gerne mal eben um. :D
      Heute beim TÜV war der Prüfer sehr zufrieden mit meinem weißen Standlicht im Blinker und orangenem Blinklicht. Er ging sogar extra rein zu seinen Kollegen, weil sie offensichtlich kurz vorher einen anderen 500er da hatten, der gleichfarbig blinkte und Standlicht hatte "... Standlicht weiß, blinkt orange wie es sein muss ... der hat wohl irgend etwas falsch angeschlossen ..." :D
      All parts must swim in oil :roll:
    • michaelo schrieb:

      gisberto schrieb:

      Scheibenwaschanlage ohne Funktion
      ich würde dir empfehlen, dann gleich auf den Wischwascherwassersack (tolles Wort!) mit elektrischer Pumpe umzurüsten, dann hast du tatsächlich Wasser auf der Scheibe :gigagrins: !
      Und ich empfehle immer das Gegenteil: Mit einer elektrischen Pumpe spritzt es immer gleich stark dort hin, wo die Düsen hin zeigen. Während der Fahrt wird der Strahl dann vom Wind abgelenkt und es passt nicht mehr. Mit dem Gummiball kann man durch mehr oder weniger Druck genau dosieren, wohin es spritzen soll. Und wenn man ab und zu mal den Gummiball austauscht (diese Repro-Gummis taugen nicht viel) funktioniert's auch prima.
      All parts must swim in oil :roll:
    • Ich bin noch nie nach einer Lenkradabschließmöglichkeit beim TÜV gefragt worden, nicht mal bei der Vollabnahme.
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