Grundsätzlich gilt mal die Unschuldsvermutung und
jeder Händler, der das auch will, kann sich in der Händlerliste eintragen lassen.
Nur wegen eines auffäligen Händlers sehe ich jetzt nicht warum man davon absehen
sollte. Aber auch das wurde in der Liste schon vor geraumer Zeit korrigiert.
Gruss
Juergen
jeder Händler, der das auch will, kann sich in der Händlerliste eintragen lassen.
Nur wegen eines auffäligen Händlers sehe ich jetzt nicht warum man davon absehen
sollte. Aber auch das wurde in der Liste schon vor geraumer Zeit korrigiert.
Gruss
Juergen